Herbstzeit ist Igelzeit: Oftmals bringen Privatpersonen im Herbst geschwächte oder verletzte Igel aus dem Garten oder vom Strassenrand zum Tierarzt. Wie die Medienmitteilung der Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) erklärt, ist Tierärzt(innen) die Behandlung von Wildtieren nur mit einer vorher eingeholten Bewilligung erlaubt. Dies auch dann, wenn der Igel sofort medizinische Hilfe benötigt.
Motion zur Behandlung verletzter Wildtiere
Ausserhalb der Bürozeiten gestalte sich die Einholung einer Bewilligung jedoch oft schwierig. In der kürzlich eingereichten Motion «Behandlung verletzter Wildtiere-Gesetzeslücke schliessen!» fordert Nationalrätin Meret Schneider (Grüne/ZH) die sofortige Behandlung von Wildtieren durch Tierärzt(innen) ohne vorherige Einholung einer Bewilligung.
Dafür soll das Jagdgesetz mit einem entsprechenden Passus ergänzt werden. Laut Medienmitteilung setzte sich die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte bereits seit Jahren für das Anliegen ein. Mithilfe der Änderung der Jagdverordnung im Jahr 2020 hätte die Rechtslage zum Thema geklärt werden sollen. Aufgrund der Ablehnung des Jagdgesetzes konnte die Verordnung jedoch nicht geändert werden.
«Die GST hofft, dass mit der vorliegenden Motion endlich eine Gesetzesanpassung möglich wird, zum Wohl der Tiere in der Schweiz!» heisst es zum Schluss der Medienmitteilung.