Gemäss der Medienmitteilung vom Kanton St. Gallen erfolgte der Abschuss in der Nacht auf Donnerstag. Der Abschuss des Jungwolfes wird mit der neuen Jagdverordnung des Bundes begründet. Diese ist seit dem 1. Dezember in Kraft und ermöglicht die Regulation von Wolfsrudeln.
Calfeisental-Rudel sorgte in Vergangenheit für zahlreiche Nutztierrisse
Am 4. Dezember habe das Amt für Natur, Jagd und Fischerei den Abschuss des gesamten Calfeisental-Rudels verfügt. Dieses sei für zahlreiche Nutztierrisse verantwortlich, die oft in geschützten Herden passiert seien.
Der abgeschossene Jungwolf werde am Institut für Fisch-und Wildtiergesundheit der Universität Bern untersucht.
Anfechtung des Vollzugs bei Einzelwolf
Einen vorläufigen Vollzugsstopp gebe es hingegen bei der Abschussverfügung eines schaden-stiftenden Einzelwolfes im Gebiet Schils- und Weisstannental. Diese wurde am 16. November 2023 erteilt und nun vom Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen gestoppt. Grund sei eine Einsprache von Pro Natura.
Die Wölfe vom Calfeisenrudel seien von dieser Einsprache jedoch nicht betroffen.