Trotz der beruhigenden Ergebnisse bleibe das Risiko eines Auftretens der Tuberkulose bei Wildtieren in der Schweiz hoch, teilt das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kantons St. Gallen mit.
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Die Untersuchungen im Überwachungsgebiet werden daher auch 2018 fortgeführt. Gemäss Tierseuchenverordnung sind Jäger und Wildhüter verpflichtet, verdächtige Veränderungen, die auf Tierseuchen hindeuten, einem amtlichen Tierarzt zu melden.
jw