Die Rechtsfrage, ob ein Stubaitaler Landwirt 2014 seine Mutterkühe auf einer Alpweide im Pinnistal (Österreich) sorgfältig genug gehalten hatte, ist seit gestern reif für einen Urteilsspruch. Das Verfahren um eine Musterklage von Hinterbliebenen einer damals durch die Herde getöteten deutschen Wanderin konnte nach einem umfangreichen Beweisverfahren nämlich gestern am Landesgericht Innsbruck geschlossen werden. Der Gesamtstreitwert der Klage von Ehemann und Sohn der Frau beträgt nun letztlich 487'000 Euro.

Laut Klägern keine Warnhinweise

Die Kläger blieben bis zum Schluss dabei: Weder seien die Mutterkühe vom Gehweg auf der Alp abgezäunt gewesen, noch sei die Wanderin gewarnt worden, dass die Rinder schon zuvor auf eine italienische Familie mit zwei Hunden losgegangen seien.

Nicht der erste Vorfall

Laut verschiedensten Zeugenaussagen und dem landwirtschaftlichen Sachverständigen dürfte das unangepasste Verhalten von Italienern auch Grund dafür gewesen sein, dass die kurz zuvor verstörten Kühe so aggressiv auf den Hund der Deutschen reagiert hatten. Dazu teilte gestern jedoch eine weitere Zeugin per Videoeinvernahme mit, dass zehn Tage vor dem Unglück auch sie mit ihrem Hund von der Mutterkuhherde angegriffen worden war. Gemeldet haben die Zeugen die Vorfälle freilich niemandem. Der landwirtschaftliche Gutachter bestätigte indes eine artgerechte Haltung der Tiere. Schilder hatten vor Betreten des Weges vor Mutterkühen und damit verbundenen Gefahren mit Hunden gewarnt. 

jsc