Das Nichteinhalten der Anforderungen an eine Freilandhaltung darf nach geltendem Recht nicht länger als 16 Wochen dauern. Nur dann ist laut früheren Ausführungen des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) davon auszugehen, dass Konsument(innen) beim Kauf von als «Freiland» ausgelobten Produkten nicht getäuscht werden. Nun teilt das BLV aber mit, dass die schweizweiten Massnahmen zum Schutz von Hausgeflügel vor der Vogelgrippe bis «mindestens» 30. April 2023 verlängert werden.
Kein Kontakt und Zutritt einschränken
Diese Massnahmen gelten weiterhin für die ganze Schweiz für sämtliches Hausgeflügel:
- Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögel verhindern.
- Zutritt zu den Tieren auf das Nötigste beschränken.
- Tierhaltungen nur mit sauberen Händen, Kleidern und Schuhen betreten.
- Vorsichtshalber keine kranken oder verendeten Wildvögel berühren.
- Solche Funde sind der Polizei oder Wildhut zu melden.
Geflügelhaltungen zu registrieren, ist obligatorisch. Das BLV erinnert daran, dass dies auch für Hobbyhaltungen mit nur wenigen Tieren gilt.
Beiträge sicher, Kennzeichnung unklar
Hühner und Co. können somit bis auf Weiteres nicht auf die Weide bzw. die Tiere haben nur eingeschränkten Auslauf in einem geschützten Bereich. «Der Schutz der Tiere vor der Vogelgrippe steht im Vordergrund», hält das BLV fest. Die Beiträge für RAUS und BTS werden weiterhin ausbezahlt.
Aus den eingangs erwähnten Gründen müssen die Behörden bei der Auslobung von Geflügelprodukten aus Freilandhaltung aber über die Bücher. Bund und Branche seien dabei, Lösungen für eine angepasste Kennzeichnung zu finden.
Noch nie so starken Anstieg
Die landesweiten Massnahmen gegen die Vogelgrippe gelten mittlerweile seit dem 22. November 2022. Damals war die Seuche in einem Hobbybetrieb bei Winterthur ZH nachgewiesen worden. Im Winter gab es zahlreiche weitere Fälle, einige bei Hausgeflügel sowie laut BLV mehrere Hundert angesteckte Wildvögel. «Einen derart starken Anstieg der Fallzahlen hat es zu dieser Jahreszeit in der Schweiz noch nie gegeben», schreibt das Bundesamt. Das deute auf eine neue Seuchensituation hin.
Virus verbreitet sich in der Schweiz
Im Gegensatz zu früher seien die Fälle nicht mehr hauptsächlich auf die Einschleppung von Zugvögeln aus dem Ausland zurückzuführen, sondern v.a. auf die Verbreitung des Virus unter den hierzulande lebenden Vögeln. Es kann eine grosse Anzahl verschiedener Arten betroffen sein.