Mit «überspitzter Wortwahl» habe der Schweizer Tierschutz (STS) auf den Stallbrand vom 8. Mai 2024 reagiert. Nach der Tragödie in Gossau, bei der in zwei Ställen über 800 Schweine verendeten, war das Medienecho gewaltig (auch wir berichteten). Entsprechend harsch wollte sich denn auch der STS positionieren. So hiess es wenige Tage nach dem Vorfall, dass Tierhaltende Brände «billigend und grob fahrlässig» in Kauf nehmen würden und dass «eklatante Gesetzeslücken» vorlägen.
«Kann nicht beabsichtigt sein»
Nun krebst die Tierschutz-Organisation zurück. In einer Mitteilung entschuldigt sich der STS aufrichtig. «Dem STS ist es bewusst, dass so ein verheerender Brand für die betroffene Bauernfamilie eine Tragödie ist und nicht beabsichtigt sein kann».
Aber: Probleme liegen vor
Dennoch hält er an seinen Forderungen fest: Die Häufigkeit solcher tragischen Ereignisse lasse darauf schliessen, dass Probleme vorliegen, so der STS. «Es sind in erster Linie die Tierhaltenden in der Pflicht, für das Wohlergehen ihrer Tiere zu sorgen. Deshalb unser Appell, dem Brandschutz höchste Priorität einzuräumen, insbesondere dann, wenn eine grosse Anzahl Tiere in geschlossenen Gebäuden gehalten wird».
«Die Gesetzeslücken werden grösser»
In ihrer Mitteilung hält die Organisation fest, dass sich die Gesetzeslücken mit der laufenden Revision der Bandschutznormen vergrössern werden und folglich auf rechtlicher Ebene dringender Handlungsbedarf angezeigt ist, um tragische Schicksale zu verhindern und die Tiere besser zu schützen. «Gesetzliche Regelungen und behördliche Kontrollen müssen gewährleisten, dass die Rettung der Tiere im Brandfall so effektiv und schnell möglich ist, wie die von Menschen. Neben der Einführung tierspezifischer Brandschutzvorschriften braucht es auch behördliche Kontrollen mit entsprechender Fachkompetenz», so die Forderung des STS.
Bund steht in der Pflicht
Gemäss der juristischen Expertise des STS stehe der Bund in der Pflicht, den Tierschutz in allen Tierhaltungen und Tierhaltungsformen zu regeln und in seiner Gesetzgebung, dem Tierschutzgesetz und der Tierschutzverordnung, wirksame tierschutzspezifische Brandschutzmassnahmen zu implementieren, so der STS.