Das revidierte Jagd- und Schutzgesetz sieht vor, dass Wölfe zur Bestandesregulierung geschossen werden dürfen, ohne dass sie Schaden angerichtet haben und ohne dass zuvor Schutzmassnahmen ergriffen werden mussten. Die Regulierungen müssen jedoch erforderlich sein, um Lebensräume und die Artenvielfalt zu schützen oder um Schaden zu verhüten. Naturschutzorganisationen haben das Referendum ergriffen.
Grossraubtiere als Teil eines gesunden Systems
Die Bündner alt Nationalrätin Silva Semadeni (SP/GR) plädierte am Samstag vor den SVP-Delegierten in Seedorf für eine Ablehnung dieser neuen Regelung. In der Schweiz gebe es dank Wiederansiedlungen und Schutzmassnahmen wieder viel Wild und einen gesunden Wald. Zu diesem Lebensraum gehörten auch Grossraubtiere, sagte sie.
Lockerung als guter Kompromiss
Nationalrat Franz Ruppen (SVP/VS) sagte dagegen, der Wolf dürfe nicht verniedlicht werden. Die Tiere kämen in der dicht besiedelten Schweiz in die Dörfer und verlören die Scheu vor den Menschen. Ruppen sagte, eine Ausrottung des Wolfs stehe nicht auf der Tagesordnung. Die Gesetzesrevision mit den darin vorgesehenen Lockerungen des Schutzes sei ein guter Kompromiss, denn die Wölfe vermehrten sich exponentiell. Die Gesetzesrevision sei praktisch eine Begrenzungsinitiative für Wölfe.
Herdenschutz ist das Hauptproblem
Semadeni sagte dagegen, dass Wölfe sich nicht beliebig ausbreiten würden, sondern nur so weit, wie sie dafür Platz und Futter hätten. Nur für die Schafhaltung seien die Wölfe ein Problem, dort brauche es konkrete Hilfe.
Ruppen sagte, die Wölfe seien schlau und könnten Schutzzäune umgehen. Bei Schutzhunden gebe es Probleme mit den Wanderern. Zudem sei der Wolf in Europa nicht vom Aussterben bedroht.