Sämtliche Geburten, Zu- und Abgänge, Ein- und Ausfuhren sowie Verendungen und Schlachtungen von Schafen und Ziegen müssen ab 2020 in der TVD registriert werden, wie die Identitas AG schreibt. Dies erfolgt über dieselbe Datenbank wie bei Rindern oder Equiden.
Neu müssen die Tiere auch über zwei Ohrmarken verfügen. Damit können die Identität auch festgestellt werden, wenn das Tier eine Marke verliere, so die Identitas. Teilweise gelten Übergangsfristen.