Hauptstossrichtung der Revision des Austellungsreglements sei die weitere Verbesserung des Tierwohls an Ausstellungen, teilt die ASR mit, dies unter Einbezug der im laufenden Jahr gewonnenen Erfahrungen mit dem erstmaligen breiten Einsatz von Ultraschalluntersuchungen. Kernpunkte seien dabei der Ausbau und Stärkung der Kontrollen vor dem Schauring, das explizite Verbot von prophylaktischen medizinischen Behandlungen sowie das Verbot, Milch teilweise abzulassen.
«Zusätzlich zu der 2017 beschlossenen Einführung der Ultraschalluntersuchung wird die Vorringkontrolle zum zentralen Element der Überwachung», heisst es in der Mitteilung. Sie überprüfe mit gezielt ausgebildeten Kontrollpersonen jede Kuh vor dem Ring aufgrund visueller Kriterien, ob das Tier in den Ring darf oder nicht. Sie könne sich dabei nötigenfalls auf eine Ultraschall-Untersuchung abstützen.
Collodium soll erlaubt bleiben
Nach Rückmeldungen der Zuchtverbände Holstein Switzerland, Braunvieh Schweiz und Swissherdbook hält die ASR an der Zulassung von Collodium fest. Mit der neu festgelegten engen Überwachung könnten übervolle Euter und damit Verstösse gegen das Tierwohl
«wirkungsvoll ausgeschlossen» werden, heisst es weiter.
Nationalrätin Irène Kälin (Grüne/AG) will das Verschliessen der Zitzen - auch mit Collodium - verbieten und hat Anfang Oktober eine entsprechende Motion eingereicht (wir berichteten).
jw