Dass Bundesverwaltungsgericht gibt dem Bundesamt für Umwelt Recht: Die Voraussetzungen für den Abschuss dreier Jungwölfe aus dem Stagias-Rudel im Bündner Oberland seien nicht erfüllt. «Trotz elf gerissener Schafe», kritisiert der Bündner Bauernverband in einer Mitteilung.
Mindestens zehn seien geschützt gewesen
Um das Rudel reduzieren zu dürfen, müssten innerhalb von vier Monaten zehn Tiere gerissen werden. Die Fachexperten des Kantons Graubünden seien sich einig gewesen, dass zumindest zehn der elf gerissenen Schafe regelkonform geschützt waren, heisst es weiter. «Die Bafu-Beamten im weit entfernten Bern haben jedoch lediglich acht regelkonform geschützte Schafe angerechnet und nun sogar noch vor Bundesverwaltungsgericht Recht bekommen.»
Regeln ad absurdum
Der Bündner Bauernverband findet, die Regeln, wann ein Schaf als geschützt gilt, würden ad absurdum geführt. Es handle sich dabei um ein theoretisches Konstrukt, das in der Praxis schlicht nicht anwendbar sei. Nun geschehe wieder einmal nicht und die Landwirte seien die Leidtragenden des Gerichtsentscheids. Die «letzte Hoffnung» des Verbands liegt auf einer «praktischen, griffigen und schnell in Kraft tretenden» Revision des Jagdgesetzes