Wölfe sind schlau und gute Jäger. Das ermöglicht es den Grossraubtieren, flinke Rehe, Gämsen oder Hirsche zu erlegen. Immer wieder gibt es aber auch Risse von Nutztieren. Um diese zu verhindern, gibt es verschiedene Massnahmen. Je nach zu schützenden Tieren, der Umgebung und den betrieblichen Möglichkeiten müssen individuelle Lösungen gefunden werden.
Die folgende Zusammenstellung basiert auf Informationen der Fachstelle Herdenschutz Schweiz:
Massnahme | Was wird geschützt? | Was beachten? | Bemerkungen | Weitere Infos |
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Elektrozäune | Kleinwiederkäuer Tägliche Kontrolle | Korrekter Aufbau und Unterhalt | Kontrastfarben (z. B. blau oder Gelb) Werden von Nutztieren besser gesehen und verhindern Kollisionen. Denselben Effekt haben Flatterbänder oder Fladry Zäune immer entweder elektrifizieren oder bei Nichtgebrauch abräumen. Sonst verlieren Wildtiere den Respekt vor dem Zaun. Plus-Minus-Weidenetze brauchen keine Erdung und sind besonders für Regionen mit steinigen und trockenen Böden geeignet. | Merkblatt Wolfsschutzzäune auf Kleinbviehweiden Videos zum korrekten Aufstellen von Zäunen |
Listzen-Zaun | Rindvieh | Mindestens zwei Litzendrähte, damit Kälber auf der Weide bleiben | Bei grossem Wolfsdruck kann der Schutz durch eine Nachtweide, verstärkt mit elektrischen Weidenetzen oder das Einstallen über Nacht erhöht werden. | Merkblatt Schutz vor dem Wolf auf Rindviehweiden |
Vergrämungsmethoden | Rindvieh | Unterstützen die Schutzwirkung von Zäunen Alle 3-5 Tage umplatzieren, um Gewöhnungseffekte zu vermeiden Maximal zwei Wochen am gleichen Standort (Gewöhnungseffekt) | Blinklampen: Typ Foxlight mit zufälligem Blinkrhythmus Aktustische Abschreckung mit Bewegungsmelder Flatterbänder oder Fladry (Nur bei elektrifizierten Zäunen anwenden) | Merkblatt Schutz vor dem Wolf auf Rindviehweiden Herdenschutz.ch zu Vergrämungsmethoden Einsatz (richtige Weide, richtiger Zeitpunkt) sollte mit der Wildhut oder der kantonalen Herdenschutzberatzng abgesprochen werden. |
Herdenschutzhunde | Kleinwiederkäuer und Rindvieh | Braucht viel Zeit, Motivation und Engagement Konfliktpotenzial mit Wanderern Offizielle Rassen werden mit jährlichen Beiträgen vom Bund unterstützt | Von der Kontaktaufnahme mit dem kantonalen Herdenschutz bis zur Integration des Hunds in die Herde dauert es 1-2 Jahre Bei Rindvieh ist die Herden-Integration langwieriger und komplizierter, daher nur in Ausnahmefällen empfohlen | Merkblatt Schutz vor dem Wolf auf Rindviehweiden Merkblatt Herdenschutz mit Hunden Herdenschutz.ch zu Schutzhunden Verein Herdenschutzhunde Schweiz Merkblatt Arbeitshunde in der Landwirtschaft |
Andere Schutztiere | Kleinwiederkäuer | Lamas oder Esel Dürfen nicht alleine mit Schafen gehalten werden (mindestens zwei Lamas oder Esel) | Nicht vom Bund unterstützt, da Schutzwirkung gegenüber Wölfen nicht nachgewiesen Bindung zur Schafherde ist zentral Nicht alle Esel und Lamas sind geeignet Lamas oder Esel sind vor allem gegen streunende Hunde oder Füchse empfohlen | Merkblatt Herdenschutz mit Lamas Herdenschutz.ch zum Herdenschutz mit Eseln Interview zu Problemen bei der Haltung von Eseln für den Herdenschutz |
Betriebliche Massnahmen | Kleinwiederkäuer und Rindvieh | Damit sollen die Rahmenbedingungen für einen effizienten und praktikablen Herdenschutz geschaffen werden. | Betriebszusammenlegung: Zur Senkung der Kosten und für effizienteren Schutz Weideflächen: Auswahl, Vergrösserung oder Verkleinerung Nutztierstruktur und Produktionssystem: z. B. Fleisch- oder Milchproduktion, Schutz der schwächsten (neugeborenen) Tiere Weidesystem und kontrollierte Übernachtung: Umtriebsweide, Nachtpferch Auslauf- und Stallbereich: Ausläufe sichern, Raubtiere nicht mit Hunde- oder Katzenfutter anlocken Fortpflanzungsregime: Geburten auf der Alpweide vermeiden Überwachungsregime: Zaunprüfer, Kontrollpersonal Alternativen zur Weidenutzung: Robustrassen, Mähen, alternative Nutztiere (Lamas, Esel) | Merkblatt Übersicht betriebliche Massnahmen |
Zäune werden kaum übersprungen
Mit fachgerechten Zäunen lässt sich die Gefahr für Nutztiere durch Wölfe laut Agridea verringern. In der Regel konzentrieren sich diese Grossraubtiere auf den Boden und versuchen höchstens, unter einem Zaun hindurch zu graben. Überspringen wird sehr selten beobachtet und kommt nur in Einzelfällen vor.
Wölfe, die lernen, Zäune zu überspringen, können gemäss Wolfskonzept des Bundes entfernt werden.
Luchse nutzen Bäume in der Nähe aus
Anders verhalten sich Luchse. Sie leben vor allem in bewaldetem Hügel- und Berggebiet. Zwar springen sie ebenfalls nicht über Zäune, ist aber ein guter Kletterer. Als solcher nutzt er nahestehende Bäume, um in Gehege zu gelangen. Auch gegen Luchse wurden laut Agridea gute Erfahrungen mit Elektrozäunen gemacht.
Der Bund unterstützt den Herdenschutz
Jährlich sieht der Bund für die Periode 2018-2021 im Durchschnitt 2,9 Millionen für Herdenschutzmassnahmen vor. Hinzukommen Entschädigungen für Raubtierrisse.
Offizieller Herdenschutzhund: Jährlicher Beitrag von 1200 Franken, plus eine Pauschale zwischen 500 und 2000 Franken pro Alp, je nach Weidesystem. Schafalpen mit Umtriebsweiden und Herdenschutzhunden erhalten einen erhöhten Sömmerungsbeitrag (400 statt 320 Franken pro Normalstoss). 80 Prozent der Materialkosten für die Auszäunung von Wanderwegen entschädigt das Bundesamt für Umwelt (das Auszäunen ist mit dem kantonalen Herdenschutzverantwortlichen abzusprechen).
Zusätzliches Zaunmaterial ausschliesslich zum Herdenschutz: Finanzierung auf Einreichung eines Gesuches.
Sömmerungsbeiträge: Beitragshöhe abgestuft je nach Weidesystem in der Schafhaltung (ausser für Milchschafe) zwischen 120 und 400 Franken pro Normalstoss (Sömmerung einer Grossvieheinheit während 100 Tagen). Bei Ziegen werden keine Weidesysteme unterschieden.
Hirten: Ihr Lohn richtet sich nach den Richtlöhnen des Schweizer Bauernverbands (Tagessätze zwischen 100 und 180 Franken). Unterstützung gibt es für die Hirten-Finanzierung wenn die Auflagen der Direktzahlungsverordnung erfüllt sind. Langfristig wird aber empfohlen, zur Kostenreduktion Herden zusammenzulegen.
Entschädigungen: Es muss der Nachweis erbracht werden, dass der Schaden durch Grossraubtiere verursacht worden ist. Der zuständige Wildhüter begutachtet die Schäden und sie werden vom Kanton vergütet. Die Schadenssummen orientieren sich an den Richtwerten der Schweizerischen Zuchtverbände. Für Schäden an Rindvieh besteht bisher noch keine einheitliche Entschädigungspraxis.