Seit Beginn 2020 sind laut dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in sechs osteuropäischen Ländern Fälle der hochpathogenen Vogelgrippe (auch aviäre Influenza oder Geflügelpest) bestätigt worden. Betroffen sind bisher Polen, die Slowakei, Ungarn, Rumänien, Tschechien und die Ukraine. In Deutschland wurde die Infektion eines Wildvogels und ein Ausbruch im Bestand eines Hobbyhalters gemeldet. 

Handel nach Nachweis einschränken

Der intensive Handel mit Geflügel bzw. Hühnerprodukten stellt für die Schweiz laut BLV ein grosses Einschleppungsrisiko dar. Das Bundesamt hat daher Alarmstufe rot für diese Tierseuche verhängt

In den betroffenen Ländern wird nach einem Krankheitsnachweis in der Regel das Geflügel getötet und im näheren und weiteren Umkreis eine Schutz- bzw. Überwachungszone eingerichtet. Damit ist der Handel aus diesen Gebieten unterbrochen, was eine weitere Ausbreitung der Seuche stoppen soll.  

 

Importe teilweise verboten

Wegen der Vogelgrippe wurde Mitte Januar 2020 eine Verordnung in Kraft gesetzt, die den Import von lebendem Geflügel, Eintagsküken, Bruteiern und nicht-hitzebehandeltem Geflügelfleisch aus Polen, Rumänien, der Slowakei, Tschechien und Ungarn verbietet.

Auch die Einfuhr von Konsumeiern aus oben genannten Ländern ist wegen der Vogelgrippe  teilweise nicht mehr erlaubt. 

 

Massnahmen für Geflügelhalter 

Das BLV empfiehlt gewerblichen und hobbymässigen Geflügelhaltern in der Schweiz, Hygiene- und Biosicherheitsmassnahmen zu treffen:

  • Absonderung neu eingestellter oder zurückkommender Tiere
  • Einschleppung von Krankheiten in den Bestand mit Schuhen, Kleidern oder Händen vermeiden (Kleider wechseln oder desinifizieren, siehe weiter unten)
  • Besuche in den Ställen kontrollieren und möglichst geringhalten
  • Die Zufahrten zum Betrieb und die Umgebung der Ställe sauber halten
  • Stiefelwannen, Desinfektionsmittel und Bürsten bereithalten und darauf achten, dass Besucherinnen und Besucher sie vor dem Betreten der Ställe benutzen
  • Den Hochdruckreiniger bereithalten, um ankommende Fahrzeuge zu reinigen und desinfizieren 
  • An den Stallein- und -ausgängen Mittel zur Händedesinfektion aufstellen und darauf achten, dass sie vor und nach jedem Betreten des Stalls benutzt werden
  • Kontakte der Tiere zu Nachbarbeständen vermeiden; die Zäune regelmäßig kontrollieren
  • Keine Spritzen oder Geräte zum Eingeben austauschen oder, falls unvermeidbar, vorher gut reinigen und desinfizieren 
  • Dasselbe gilt für Geräte und Maschinen 
  • Schadnager und Insekten regelmässig bekämpfen
  • Den Tieren frisches Trinkwasser anbieten
  • Bäche und Tümpel einzäunen
  • Die Kennzeichnung regelmäßig kontrollieren und das Tierverzeichnis nachführen; die Meldungen an die Tierverkehrsdatenbank gewissenhaft durchführen
  • Tote Tiere ungefährlich und nach den gesetzlichen Bestimmungen entsorgen

Das BLV hat ein allgemeines Merkblatt mit Fragen und Antworten zur Hygiene bei erhöhter Seuchengefahr zusammengestellt. 

Speziell für Hobbyhalter gibt es ebenfalls ein Merkblatt zur Vorbeugung der Vogelgrippe. Speziell weist das BLV darauf hin, dass ein Wintergarten Nutzgeflügel vor einer Ansteckung durch Wildvögel schützen kann

Für Hausgeflügel-Kleinhaltungen zeigt ein weiteres Merkblatt zwei Möglichkeiten, wie eine Hygieneschleuse aussehen kann.  

 

Wie Sie erkennen können, ob ein Huhn oder anderes Geflügel möglicherweise an der Vogelgrippe erkrankt ist, lesen Sie im Artikel «Vogelgrippe: So erkennen Sie Symptome».