Wo gehobelt wird, da fallen Späne. Oder: Wo tierische Produkte produziert werden, da fallen auch Hofdünger an. Deren Auswirkung auf die Umwelt sind der Bevölkerung und dem Bundesrat jedoch ein Dorn im Auge.

Ammoniakemissionen stagnieren

Zwischen 1990 und 2000 sind die Ammoniakemissionen zwar zurückgegangen, seither stagnieren sie aber. Hauptquelle des Luftschadstoffs ist mit einem prozentualen Ansatz von 93 % – wer hätte es gedacht – die Landwirtschaft.

Auf Rang Eins der Hauptemittenten liegt das Rindvieh (78 %), gefolgt von den Schweinen (15 %). Dahinter ist das Geflügel rangiert (4 %), 3 % machen «übrige Tiere» aus.

 

Ammoniak ist der Sündenbock. Aber warum?

Ammoniak (NH3) ist als stechend riechendes und farbloses Gas erkennbar. Es ist eine flüchtige Stickstoff-Verbindung die entsteht, wenn Eiweiss oder Harnstoff aus den Ausscheidungen der Nutztiere zersetzt wird. Es fällt aber auch bei gewissen industriellen Prozessen an.

Ein Teil dieses Stickstoffs wird in empfindliche Lebensräume wie Wälder oder Magerwiesen verfrachtet. Dort führt er zu einer Überdüngung und damit zu einer Veränderung der Ökosysteme und beeinträchtigt so die Biodiversität.

Bei hohen Konzentrationen kann es zu akuten Schäden in der Vegetation kommen. Ammoniak kann auch zur Versauerung der Böden beitragen und ist eine wichtige Vorläufersubstanz für die Bildung von Feinstaub. Die jährlichen Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft sind aufgrund rückläufiger Tierbestände gesunken. Die Emissionen stagnieren aber auf einem hohen Niveau.

Massnahmen für die Reduktion

Weil gemäss dem Bundesamt für Umwelt (Bafu) 17 % des emittierten Ammoniaks beim Lagern von Hofdüngern zustande kommt, und satte 43 % beim Ausbringen von Gülle und Mist, fallen diese zwei Punkte im Massnahmenpaket besonders ins Gewicht (siehe Grafik). Daher hat der Bundesrat am 12. Februar 2020 im Rahmen der Änderung der Lufteinhalte-Verordnung folgende Vorkehrung als obligatorisch erklärt:

• Massnahme für die Emissionsreduktion bei Güllelagern: Mit einer Übergangsfrist bis im Jahr 2030 müssen alle bestehenden Güllegruben und ab dem 1. Januar 2022 alle Güllelager-Neubauten gedeckt sein.
Ob folgende Vorlage tatsächlich obligatorisch wird, entscheidet der Nationalrat am 16. März:

• Massnahme für die Emissionsreduktion bei der Gülleausbringung: Schleppschlauch-Pflicht bei Hanglagen unter 18 % Gefälle und weniger als drei Hektaren mit dieser Neigung. Die Förderung des Schleppschlauchs mittels Direktzahlungen wurde bis Ende 2021 verlängert.

Abdeckung reduziert Ammoniakemissionen um bis zu 80%

Laut einer Studie der Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (HAFL) soll die Gülleabdeckung die Ammoniakemissionen um bis zu 80 % reduzieren.

Alle in der Untersuchung geprüften abgedeckten Güllelager wiesen reduzierte Ammoniakemissionen auf. Auch Treibhausgase wie Methan würden durch die Abdeckung vermindert in die Luft austreten.

Gemäss dem Bafu sind in der Schweiz bereits 83 % der Güllelager bedeckt. Durch die Abdeckung der Güllelager würden die Gesamtemissionen von Ammoniak aus der Landwirtschaft also lediglich um zwei Prozent reduziert werden, schreibt das Amt.

Gülleaufbereitungsverfahren helfen mit

Des Weiteren beeinflussen Verfahren zur Gülleaufbereitung die Emissionen. Sie reduzieren teilweise die Ammoniak- oder Treibhausgasemissionen bei der Güllelagerung, können diese aber auch vergrössern:

  • Das Ansäuern der Gülle (Herabsetzen des pH-Werts) reduziert die Ammoniak- und Methanemissionen sowie zu einem geringen Teil auch den CO2-Ausstoss. Es wird ­dabei aber vermehrt Lachgas frei­­gesetzt.
  • Die Gülleseparierung in einen flüssigen und festen Teil erhöht
    die Ammoniakverluste, reduziert aber die Methan-, Lachgas- und CO2-Emissionen.
  • Die Anaerobe Vergärung steigert den Ausstoss von Ammoniak aber reduziert denjenigen von Methan.

Hohe Kosten, aber auch hoher  ökologischer Nutzen

Der Nutzen der baulichen Massnahme scheint auf der Hand zu liegen. Was aber zahlreiche betroffene Landwirt(innen) weniger in der Hand haben, sind die nötigen Mittel dazu.

Kostenmässig sei für ein durchschnittliches Güllelager mit einem Durchmesser von 14 m mit rund 18'000 Franken zu rechnen, erklären Anbieter von Güllelagerabdeckungen. Je nach Abdeckungsform schätzt man Kosten von 110 bis 180 Franken pro Quadratmeter.

Eine Untersuchung des Beratungs- und Forschungsbüros «Ecoplan» kalkulierte die jährlichen gesamtschweizerischen Kosten für die Abdeckungen und kam auf rund 10,6 Millionen Franken oder jährliche Kosten von rund 1500 Franken pro Güllelager.

Die Folgekosten für die Ökosysteme und die Gesundheit könnten durch diese Massnahme aber um 34 Mio Fr. pro Jahr verringert werden, heisst es in der Erhebung. Auch das Bafu betont in einem Bericht: «Die Mehrkosten, die bei einem Neubau aufgrund der zusätzlichen Abdeckung entstehen, sind verhältnismässig klein».

Beiträge werden ausgezahlt, aber …

Der durchschnittliche Beitrag, der für die letzten Installationen ausgezahlt wurde, betrug im Kanton Luzern rund 16'200 Franken pro Konstruktion. Damit seien im Schnitt 60 Prozent der ausgewiesenen Kosten entschädigt worden, weiss Markus Bucheli, Luzerner Ammoniak-Beauftragter.

Gemäss der Verordnung des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) über Investitionshilfen und soziale Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft ist für die Abdeckung von bestehenden Güllegruben ein Bundesbeitrag von Fr. 30.– pro m2 zulässig. Aufgrund der geforderten Kofinanzierung der Kantone beträgt der Beitrag total Fr. 60.– pro m2.

«Die Unterstützung aller Umweltmassnahmen sieht grundsätzlich so aus: An die beitragsberechtigten Kosten wird ein Bundesbeitrag von 25 % gewährt. Dieser wird von den Kantonen nochmals mit 25 % kofinanziert. An die Restkosten wird anschliessend ein Investitionskredit von 50 % erteilt», so das BLW.

Auch seien nur Betriebe beitragsberechtigt, die über mindestens eine Standardarbeitskraft (SAK) verfügen. Zudem gelten Vermögenslimiten. Allfällige Gesuche müssen bei den kantonalen Vollzugsstellen für Strukturverbesserungen eingereicht werden.

Bedingungen für die finanzielle Unterstützung

Anlagen zur Reinigung der Abluft und zur Ansäuerung der Gülle werden nur unterstützt, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Die betroffene Stallbaute wurde vor dem 31. Dezember 2020 bewilligt und die Baubewilligung wurde ohne Auflage zur Reinigung der Abluft von Ammoniak oder zur Ansäuerung der Gülle erteilt.
  • Bei einer Stallbaute, die neu erstellt wird, kann sämtlicher betrieblicher Hofdünger auf der langfristig gesicherten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Betriebes verwertet werden.
  • Nach Erstellung der Stallbaute können die Ammoniakemissionen je Hektare landwirtschaftlicher Nutzfläche gegenüber vorher nach dem Berechnungsmodell Agrammon um mindestens 10 % reduziert werden.

Welche Möglichkeiten stehen zur Auswahl und bewähren sich?

Welche Lösung für das Decken der Güllegrube die Passende ist, hängt von diversen Faktoren ab. Grundsätzlich kann zwischen Blachenabdeckungen, Betonelementen, Stahlabdeckungen, Abdeckung aus Holz oder diversen Schwimmfolien unterschieden werden (siehe Tabelle).

Tabelle Übersicht Abdeckungen (PDF)

Mit der Abdeckung von Güllegruben mittels Holz oder Stahlelementen konnten noch keine langjährigen Erfahrungen gemacht werden. Dementsprechend wichtig ist es, auf die jeweiligen Begebenheiten des Betriebs einzugehen.

 

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