Der EU-Ministerrat als Vertretung der EU-Mitgliedsstaaten macht beim Rahmenabkommen Druck auf die Schweiz. Er bedaure sehr, „dass der Schweizer Bundesrat dieses Ergebnis im Dezember 2018 nicht gebilligt hat, und ruft den Bundesrat auf, den ausgehandelten Text des Abkommens über einen institutionellen Rahmen zu unterstützen und ihn der Bundesversammlung zur Annahme vorzulegen, sobald die Konsultation der Interessenträger im Frühjahr 2019 abgeschlossen ist“, schreibt das Online Portal "Punkt 4 Info" über die am Dienstag veröffentlichten Schlussfolgerungen des Europäischen Rats über den Stand der bilateralen Beziehungen.

Dringendes Anliegen

Der Abschluss des Abkommen sei eine Voraussetzung für künftige Abkommen zum Marktzugang für Schweizer Unternehmen und für „weitere Fortschritte“ beim gegenseitigen Marktzugang. Der Rat weist darauf hin, dass er schon seit zehn Jahren die Grenzen des bisherigen bilateralen Weges angemahnt habe.

Neu fordert der EU-Ministerrat auch eine weitere Öffnung der Märkte. Das Freihandelsabkommen von 1972 müsse modernisiert werden. „Die Frage eines besseren Zugangs zum Schweizer Markt für Wirtschaftsteilnehmer aus der EU, insbesondere im Agrar- und Lebensmittelsektor und im Dienstleistungssektor, sollte dringend angegangen werden“, so der EU-Ministerrat.

Weitere Öffnung scheiterte am Bankgeheimnis

Bisher hat die Schweiz erst ihren Markt für Käse und verarbeitete Landwirtschaftsprodukte für Anbieter aus der EU geöffnet. Im Rahmen des ersten und des zweiten Pakets der bilateralen Abkommen waren auch Verhandlungen über ein Dienstleistungsabkommen aufgenommen worden. Beide Male scheiterte es laut dem Artikel am damals noch geltenden Bankgeheimnis. Auch in Sachen Rahmenabkommen sieht es wieder nach weit verbreiteter Skepsis aus, sollte es angenommen werden, dann kaum ohne Retouchen.

BauZ