In Sachen Agrarpolitik 2022+ (AP 22+) liegen sich Bund und SBV bereits in den Haaren. Der Zwist liegt im Zahlungsrahmen begründet, bzw. in der Absicht des Bundesrats, diesen zu kürzen.
Nicht gehaltene Versprechen
Im Raum stehen verschiedene Zahlen. Einerseits die Angaben aus der Botschaft zur AP 22+. (siehe untenstehende Tabelle aus der Powerpointpräsentation des Bundesamts für Landwirtschaft zur AP 22+ Seite 18). Hier ist die Rede von 13,774 Mrd Fr. Das wäre eine Kürzung um 113 Mio Fr.
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Damit ist aber nur die halbe Wahrheit erzählt. In den Vernehmlassungsunterlagen hatte der Bund nämlich einen Zahlungsrahmen von 13,915 Mrd Fr. für 2022-25 angekündigt (siehe untenstehende Tabelle aus dem Erläuternden Bericht des BLW zur AP 22+ S. 135). Damit lag der Betrag sogar noch etwas höher als im Zahlungsrahmen 2018-21. Der Grund dafür liegt im neuen Schoggigesetz. Die Mittel dafür werden erst seit 2019 im landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen ausgerichtet.
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Begründet wird die Kürzung in der AP 22+ mit der Motion Dittli («Teuerung nur ausgleichen wenn Teuerung anfällt»), die 2016 resp. 2017 von Stände- und Nationalrat angenommen wurde, auch mit den Stimmen der Bauernvertreter. Die Motion verlangte, dass Teuerung in Rahmenkrediten und Verpflichtungskrediten nur dann ausgeglichen wird, wenn eine Teuerung tatsächlich auch anfällt.
In der Botschaft des Bundesrats zur AP 22+ heisst es: «In der Vernehmlassung wurde von einer Teuerung von einem Prozent pro Jahr ausgegangen. Da die Teuerungsprognosen nach unten korrigiert wurden, wurden infolge der Umsetzung der Motion Dittli die neuen Zahlungsrahmen entsprechend reduziert.
Motion Dittli als Basis zur Reduktion
SBV-Präsident Markus Ritter will das nicht gelten lassen: «Da wir nie einen Teuerungsausleich hatten, konnten wir der Motion Dittli ohne Bedenken zustimmen», schreibt er auf Anfrage, «warum der Bundesrat jetzt in Zusammenhang mit der Botschaft der AP 2022+ den Zahlungsrahmen für die Landwirtschaft aufgrund der Annahme der Motion Dittli kürzen will, ist mir ein Rätsel», fährt Ritter fort. «Dies werden wir mit Sicherheit bekämpfen», betont er.
Anlässlich des Mediengesprächs zur AP 22+ erklärte ein Vertreter des BLW, wenn die Teuerung wieder höher ausfalle, könne der Zahlungsrahmen entsprechend angepasst werden. Daran glaubt Ritter aber nicht: «Für uns ging es aber noch nie in die andere Richtung. Wir mussten immer Kürzungsversuche abwehren», so der SBV-Präsident.
Ein gebranntes Kind
Ritter ist ein gebranntes Kind. Schon für den Zahlungsrahmen 2018-21 musste das Parlament Kürzungsversuche des Bundesrats im Direktzahlungsbereich abwehren, obwohl im Rahmen von AP 14-17 beschlossen worden war, dass für die Direktzahlungen auch für die folgenden vier Jahre der fixe Betrag von 11,256 Mrd. Franken zur Verfügung stehen sollen.