Das Parlament hatte den Bundesrat beauftragt, eine gesetzliche Regelung für neue Züchtungsverfahren auszuarbeiten. Konkret geht es dabei um eine gezielte Veränderung des Erbguts von Pflanzen, bei denen keine Fremdgene eingeführt werden, wie die sogenannte «Gen-Schere» (CRISPR/Cas9).
Vorlage für Vernehmlassung im nächsten Sommer
In seiner Sitzung vom 25. Oktober hat der Bundesrat dazu eine Aussprache durchgeführt und die Departemente für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) sowie Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, bis im nächsten Sommer eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.
Bedenken Rechnung tragen
Die Landesregierung sehe die Chancen der neuen Verfahren und erhoffe sich von ihnen insbesondere Beiträge zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft, heisst es in einer Mitteilung des Bundesamts für Umwelt (Bafu). Gleichzeitig wolle der Bundesrat Bedenken in der Bevölkerung Rechnung tragen. «Deshalb sieht er unter der Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips eine behutsame Öffnung vor», so die Mitteilung.
EU-Lösung steht zur Debatte
Dabei soll sich das das Zulassungsverfahren grundsätzlich am Vorschlag der EU-Kommission orientieren. «In Abweichung zum EU-Entwurf möchte der Bundesrat jedoch stärkere Kontrollmechanismen einbauen», heisst es dazu weiter. Die EU-Lösung soll im Rahmen der Vernehmlassung aber ebenfalls zur Debatte gestellt werden.
In der Schweiz gilt seit 2005 ein Moratorium für den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen. Dieses wurde regelmässig verlängert und gilt aktuell noch bis 2025. Von den neuen gentechnischen Verfahren wie der «Gen-Schere» erhoffen sich die Befürworter Pflanzen, die weniger Pestizide brauchen oder eine bessere Resistenz gegen Trockenheit aufweisen.