«Um den Rückerstattungsanspruch sowie die reibungslose Verarbeitung der Gesuche sicherzustellen, sollten die Formulare umgehend retourniert werden», schreibt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) in einer Mitteilung. Es lohnt sich also, den Papierkram für die Rückerstattung der Mineralölsteuer bald zu erledigen – auch wenn rechtlich gesehen noch einiges an Zeit bleibt.
Neu mit Frist
Mit einer Anpassung der entsprechenden Verordnung gelte neu für die Gesuchseingabe eine Frist von sechs Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Treibstoff verbraucht worden ist. «Bei verspätet eingereichten Gesuchen erlischt der Anspruch auf Rückerstattung», stellt das BAZG fest. Die bisherigen Nachzahlungen für die vorangegangenen zwei Kaldenderjahre seien nicht mehr möglich.
Formulare sind verschickt
Das Bundesamt hat nach eigenen Angaben die Gesuchsformulare bereits anfangs Dezember 2023 an die bisherigen Bezüger der Rückerstattunge verschickt. Wer noch keines hat oder ein neues braucht, kann die Unterlagen beim BAZG bestellen: Per Mail an mla(at)bazg.admin.ch oder telefonisch unter 058 462 65 47.
Betriebe mit Direktzahlungen sollen das Formular 46.20a benutzen, solche ohne Direktzahlungen verwenden das Formular 46.20b. «Der Rückerstattungsbetrag wird Anfang Dezember ausbezahlt», schreibt das BAZG weiter. Bei Beträgen unter 100 Franken je Gesuch gebe es aber keine Auszahlung.
Wer hat Anspruch?
Erst kürzlich hat der Bundesrat beschlossen, die Rückerstattung für die Mineralölsteuer beizubehalten. Sie kommt, neben anderen Branchen, den Bewirtschaftern eines landwirtschaftlichen Betriebs zugute – mit Ausnahme von Alpkorporationen und Sömmerungsbetrieben. Als Bewirtschafter gilt gemäss BAZG jene Person, die einen Betrieb auf eigene Rechnung und Gefahr bewirtschaftet. Er bekomme die Steuerrückerstattung für sämtliche selbst oder in seinem Auftrag ausgeführten landwirtschaftlichen Arbeiten, wobei das Kalenderjahr als Gesuchsperiode gelte.
Wie wird berechnet?
Für die Höhe der Rückerstattung nutzt das BAZG die Angaben aus der landwirtschaftlichen Betriebsdatenerhebung. Es wird ein Normverbrauch berechnet, der auf der jeweiligen Arbeit bzw. Kulturart und der entsprechenden Fläche basiert.
Hier finden Sie ein Merkblatt zur Rückerstattung der Mineralölsteuer für die Landwirtschaft