Der Nationalrat entschied am Montag wie der Ständerat auf Antrag einer Minderheit bei der Bereinigung des Energie-Mantelerlasses. Die Mehrheit der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek-N) hatte auf der generellen Solarpflicht für Dächer und Fassaden bestanden und auch grosse Umbauten erfassen wollen, unterlag aber.
Denn mit 98 zu 95 Stimmen folgte der Nationalrat am Montag einer Minderheit um Susanne Vincenz-Stauffacher (FDP/SG) und ging weniger weit als in der ersten Beratung. Demnach gilt die Solarpflicht für Dächer oder Fassaden von neuen Gebäuden mit mindestens 300 Quadratmetern anrechenbarer Fläche. Bei kleineren Flächen können die Kantone zusätzliche Vorschriften erlassen.
Noch nicht einig bei Parkplätzen
Bisher hatte der Nationalrat für eine generelle Solarpflicht für geeignete Flächen an Neubauten und bei grossen Umbauten gestimmt. Energieminister Albert Rösti und Vincenz-Stauffacher warnten davor und mahnten, die Vorlage mehrheitsfähig zu halten. Einen Antrag auf einen gänzlichen Verzicht auf die Solarpflicht lehnte der Rat ab.
Noch nicht einig sind sich die Räte hingegen bei der Solarpflicht für Parkplätze. Auto-Abstellflächen im Freien will der Nationalrat im Gegensatz zum Ständerat mit Solarmodulen bedeckt haben, allerdings erst ab einer bestimmten Grösse.
An diesem Entscheid hielt er mit 108 zu 82 Stimmen fest. Allerdings setzte er die Mindestgrösse nun höher an als zuvor. Michael Graber (SVP/VS) warnte allerdings vor Eingriffen ins Privateigentum. Autos könnten auf jeder befahrbaren Fläche abgestellt werden und eine Fläche als Parkplatz genutzt werden, ohne Bauten.
Streitpunkt Restwassermengen
Auch bei den Restwasservorschriften gibt es noch keine Einigkeit. Der Nationalrat will weniger Restwasser bei Wasserkraftwerken nur dann zulassen, wenn eine Strommangellage droht. So hatte es der Bundesrat angesichts des drohenden Strommangels im vergangenen Winter vorübergehend bereits gehandhabt.
Der Ständerat dagegen wollte, dass der Bundesrat zur Erreichung der Produktions- und Importziele und bei drohender Mangellage Betreiber von Wasserkraftwerken verpflichten können soll, ihre Stromproduktion befristet zu erhöhen. Gelten würden dann nur noch die minimalen Restwassermengen nach aktuellem Gewässerschutzgesetz.
Eine Minderheit um Nicolò Paganini (Mitte/SG) hätte es gleich halten wollen, unterlag aber mit 67 gegen 122 Stimmen. Ein Strommangel solle verhindert werden bevor er entstehe, sagte Paganini.
Kein Ausschluss von vorneherein
Beide Räte wollen neue Wasserkraftanlagen zudem nicht von vorneherein ausschliessen, wenn die entstehende Restwasserstrecke durch ein Schutzgebiet von nationaler Bedeutung verlaufen würde. Eine rot-grüne Minderheit um Delphine Klopfenstein Broggini (Grüne/GE) wehrte sich vergebens dagegen. Biotope von nationaler Bedeutung seien wesentlich für den Erhalt der Biodiversität in der Schweiz. Sie müssten vollständig geschützt werden.
Bundesrat Rösti widersprach: Ohne diese Bestimmung könnten Projekte nicht einmal angeschaut werden. Anschauen heisse nicht "bereits bewilligt". Eine Abwägung der Interessen solle möglich sein und nicht ein Projekt von vorneherein ausgeschlossen werden.
Kerngeschäft der Energiewende
Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien - Energie-Mantelerlass genannt - ist ein Kerngeschäft bei der Umsetzung der Energiewende. Für Energieminister Albert Rösti ist es oberstes Ziel, die Gefahr einer Mangellage möglichst rasch zu beseitigen. Der Energie-Mantelerlass solle deshalb möglichst im laufenden Herbst von den Räten verabschiedet werden. Die Vorlage geht nun wieder an den Ständerat.