Als das neue Stromgesetz in die Vernehmlassung ging, läuteten bei Ökostrom Schweiz die Alarmglocken: Wenn die Vorlage so umgesetzt werde, sei die Wirtschaftlichkeit der bestehenden Biogasanlagen gefährdet. Die Forderung nach Anpassungen ist offenbar auf taube Ohren gestossen.

Anlagen vor dem Aus

Es habe zwar punktuelle Verbesserungen gegeben, räumt Ökostrom Schweiz ein. Sie seien aber nicht ausreichend. «Nach Auslaufen der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) brechen für die Betreiber landwirtschaftlicher Biogasanlagen 40 Prozent der Stromerlöse weg», schreibt Ökostrom Schweiz in einer Mitteilung. Allein bis 2030 sei jede dritte Anlage betroffen und ein Grossteil werde die Stromproduktion einstellen müssen.

Gleitende Marktprämie hilft

Während bestehende Biogasanlagen – die praxiserprobt und an optimalen Standorten gebaut seien – demnach um ihre wirtschaftliche Zukunft fürchten müssen, verbessert das neue Stromgesetz laut Ökostrom Schweiz die Perspektiven für Neubauten. Denn die neue gleitende Marktprämie soll die Produktionskosten einer Anlage über einen Zeitraum von 20 Jahren decken. Das bedeute bessere Förderungsvoraussetzungen. Nichtsdestotrotz sei jeweils die Wirtschaftlichkeit eines Neubauprojekts sorgfältig zu prüfen.

«Ökostrom Schweiz ist enttäuscht, dass das Anliegen der Branche bezüglich der Bestandsanlagen wenig Gehör fand, obwohl es im Rahmen der Vernehmlassung von zahlreichen Branchenorganisationen breit unterstützt wurde», heisst es in der Mitteilung. Man fordere die Entscheidungsträger zur Nachbesserung auf. «Es braucht eine faire und praxistaugliche Lösung für die bestehenden Anlagen, um die Biogasproduktion in der Schweiz langfristig zu sichern.»