Nun sind die künftigen Rahmenbedingungen für Solarstromproduzenten klar. Der Bundesrat hat kürzlich das zweite Paket der Verordnungen zum Stromgesetz beschlossen, welche auf Januar 2026 in Kraft treten. Nur noch sechs Rappen Darin ist auch die Pflicht zur Abnahme von Solarstrom zu einer «angemessenen» Vergütung verankert. Aktuell wird von vielen Netzbetreibern meist der je nach Quartal und Jahr schwankende…

Möchten Sie diesen Artikel lesen?

Lesedauer: 4 Minuten

Diesen Artikel für Fr. 1.50 kaufen.

Artikel kaufen

Ein Abo der BauernZeitung kaufen.

Zum Aboshop

Haben Sie bereits ein Konto?
Hier einloggen.