Auch bei landwirtschaftlichen Gebäuden muss ab März im Kanton Luzern je nach individueller Situation ein Teil der Energie selber erzeugt werden. Gemäss Luzerner Energiegesetz vom Juni 2024 ist das Potenzial von Gebäuden zur Stromerzeugung «angemessen» auszunutzen, oder es ist eine Ersatzabgabe zu leisten. Die Pflicht gilt für Neubauten und auch bei Dachsanierungen bestehender Bauten. Konkret bei Gebäuden, die…

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