Während sich Tier im Fokus erfreut zeigt, dass der Bundesrat Handlungsbedarf in der Schweizer Nutztierhaltung anerkennt, lehnt sie dessen Gegenentwurf zur Massentierhaltungs-Initiative trotzdem ab, schreibt die Organisation in einer Medienmitteilung.
Importe aus Massentierhaltung erlaubt
Als Grund nennt Tier im Fokus zwei Punkte. Zum einen erlaube der Gegenentwurf weiterhin den Import von Produkten aus Massentierhaltung. Damit werde die Tierquälerei jedoch ins Ausland verlegt. Der Bundesrat argumentiere dabei mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz gegenüber der WTO oder der EU. Laut Tier im Fokus gebe es aber Ausnahmen, welche Handelsbeschränkungen zum Schutz der öffentlichen Moral erlauben würden. Dazu gehöre in der Schweiz auch der Tierschutz, was ein Tierschutz-Artikel in der Bundesverfassung belege, heisst es in der Mitteilung.
Die Würde des Tieres nicht in Verfassung verankert
Zum anderen hinke der Gegenentwurf auf begrifflicher Ebene, da lediglich vom «Wohlergehen der Tiere» und nicht wie in der Initiative von der «Würde des Tieres» gesprochen werde. Im Artikel 120 in der Bundesverfassung die Gentechnologie im Ausserhumanenbereich wird zwar die «Würde der Kreatur» erwähnt, doch dies sei nicht prominent genug. Im Tierschutzgesetz würde zudem vom «Eigenwert des Tieres, der im Umgang mit ihm geachtet werden muss» gesprochen, doch auch dieses würde es erlauben, die Tierwürde systematisch zu missachten. Deshalb will die Massentierhaltungs-Initiative die Tierwürde als «Anspruch, nicht in Massentierhaltung zu leben» in der Verfassung verankern, was Tier im Fokus unterstütze, so die Organisation.