«Der Bundesrat will die tierfreundliche Unterbringung, den regelmässigen Auslauf und die schonende Schlachtung von Nutztieren in der Verfassung verankern, wie es die Initiative vorschlägt», heisst es in einer Medienmitteilung. Es sollen nicht nur die Minimalanforderungen für alle Nutztiere in diesen Bereichen angehoben werden, sondern es soll auch der Schutz des Wohlergehens als allgemeiner Grundsatz für alle Tiere in der landwirtschaftlichen Tierhaltung in der Verfassung aufgenommen werden.

Ablehnung der Massentierhaltungsinitiative

Die Anwendung von privaten Biostandards auf Importe wäre unvereinbar mit Handelsabkommen, deshalb empfehle der Bundesrat die Ablehnung der Massentierhaltungsinitiative.

«Sollte der direkte Gegenentwurf in der Volksabstimmung angenommen werden, unterbreitet der Bundesrat dem Parlament eine entsprechende Gesetzesvorlage, wie die neue Verfassungsbestimmung ausgestaltet wird», schreibt der Bundesrat in der Mitteilung.

Genug Auslauf für die Tiere

Alle Nutztiere sollten laut Bundesrat regelmässigen Auslauf haben. Während Rinder entweder in Freilaufställen oder in Anbindeställen mit täglichem Auslauf im Freien gehalten werden sollten, sollen Schweine zwingend einen eingestreuten Liegebereich haben.

So seien die Tiere weniger anfällig für Krankheiten und bräuchten weniger Antibiotika. Bei der Schlachtung sollen Schmerzen und Angst vermieden werden.

 

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