Schweizer Bürgerinnen und Bürger oder Personen mit einem Aufenthaltstitel dürfen jederzeit in die Schweiz einreisen. Wenn sie aber nur zum Einkaufen ins Ausland gefahren sind, werden sie neu mit einer Busse bestraft. Der Bundesrat hat den Einkaufstourismus in der Covid-19-Verordnung explizit verboten. Die Busse beträgt 100 Franken.
Der Einkaufstourismus stoppte bisher nicht
Damit werde nicht der Einkauf an sich sanktioniert, sondern die Behinderung der Arbeit der Grenzschutzbehörde, hält der Bundesrat in einer Mitteilung vom Donnerstag fest. Trotz Einreisebeschränkungen habe die Eidgenössische Zollverwaltung ein reges grenzüberschreitendes Einkaufsverhalten festgestellt. Diese Kontrollen binden Ressourcen, die die Zöllner anderswo benötigen.
Einreise nur bei «äusserster Notwendigkeit»
Unklarheiten zum Einreiseverbot haben in den letzten Wochen auch für Verwirrung gesorgt und zu Härtefällen geführt. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat die Ausnahmen daher nun genauer definiert.
Ausländerinnen und Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung oder berufliche Gründe dürfen gemäss Verordnung nur in die Schweiz einreisen, wenn sie sich «in einer Situation der äussersten Notwendigkeit» befinden. Bisher hatten die Grenzbehörden weites Ermessen bei der Beurteilung, ob diese Bedingung erfüllt ist.
Was ist «äusserste Notwendigkeit»?
Nun wurde die Bestimmung in einer Weisung des SEM präzisiert: «Äusserste Notwendigkeit» liegt unter anderem dann vor, wenn es um Betreuung von erkrankten oder betagten Familienangehörigen geht, zur Wahrnehmung eines Besuchsrechts von getrennt lebenden Eltern, zur Fortführung medizinischer Behandlungen oder zur Wahrnehmung von Terminen und nicht aufschiebbaren geschäftlichen Besprechungen. Die Gründe müssen hinreichend belegt werden.