Wie beteiligt sich die Landwirtschaft am Mitwirkungsverfahren?

[IMG 2] Peter Nüesch: Wir werden vom Verein «Pro Kulturland und Hochwasserschutz am Alpenrhein» Anpassungen verlangen. Zu den Mitgliedern zählen alle Pächter des Rheinvorlandes, die durch Rhesi und den Kulturlandverlust teils existenzbedrohend betroffen sind. Auch eine Stellungnahme des St. Galler Bauernverbands wird folgen.

Geht es um Entschädigungsforderungen?

Das ist sicher eine Option. Die Projektverantwortlichen haben sich, entgegen den Aussagen am Informationsanlass zur Mitwirkung, in den letzten vier Jahren nicht mehr um die starkbetroffenen Betriebe gekümmert.

Was ist mit den Gewässerausscheidungen?

Gewässerausscheidungen sollen nicht wie vom Bund vorgesehen mit Projektgenehmigung umgesetzt werden, sondern parallel zu den Bauetappen von Rhesi. Sodass nicht die gesamten 250 ha auf einen Schlag aus der Produktion genommen würden, sondern erst wenn am entsprechenden Standort die Bagger für Rhesi auffahren. Was bei einer Bauzeit von dreissig Jahren relevant ist. Dieses Anliegen unterstützt auch der Kanton.

Gibt es noch weitere Möglichkeiten?

Im Rheintal haben wir viele drainierte Flächen, die abgesunken sind. Geplant ist, dass man mit dem sandigen Aushubmaterial drainierte Flächen aufwerten würde. Dazu laufen aktuell Grundlagenplanungen. Die Finanzierung muss noch geklärt werden, was bei einer Materialmenge von bis zu fünf Millionen Kubik nicht unerheblich ist.

Mitwirkungsprozesse haben oft einen partizipativen Alibicharakter. Erwarten Sie substanzielle Planänderungen?

Man muss realistisch sein. Ich bezweifle, dass man unser Erfahrungswissen wirklich ernsthaft einbezieht. Das war in den letzten zehn Jahren nicht der Fall. Fazit: Grössere Änderungen am Projekt Rhesi wird es durch das Mitwirkungsverfahren kaum geben. Allenfalls kleinere Anpassungen.

Mitwirkungsverfahren Rhesi