Das Erbrecht wird flexibler: Erblasserinnen und Erblasser können ab Januar 2023 über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen. Noch bis Ende Jahr stehen Kindern drei Viertel des gesetzlichen Erbteils als Pflichtteil zu. Ab Neujahr wird es nur noch die Hälfte sein. Der Pflichtteil der Eltern entfällt ganz. Der des Ehepartners bleibt dagegen unverändert. Wie stark und in welchen Fällen betreffen diese…
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