Während vieler Jahre konnten Hans und Berta Meier dank einer mündlichen Erlaubnis eine Abkürzung über das Nachbargrundstück nutzen, um direkt zum Hauseingang ihres Betriebes zu gelangen. Nach der Hofübergabe an Sohn Marco Meier verbietet der Nachbar diesem das Überqueren des Grundstücks. Marco Meier fragt sich, besteht nach so vielen Jahren nicht ein Gewohnheitsrecht? Auch nach jahrelanger Nutzung besteht kein…

Möchten Sie diesen Artikel lesen?

Lesedauer: 2 Minuten

Diesen Artikel für Fr. 1.50 kaufen.

Artikel kaufen

Ein Abo der BauernZeitung kaufen.

Zum Aboshop

Haben Sie bereits ein Konto?
Hier einloggen.