Mit dem Frühling begann (oder beginnt noch) die Weidesaison. Zum problemlosen Weiden gehört ein gut funktionierender Zaun. Wer seine Tiere nicht korrekt einzäunt, gerät früher oder später mit dem Gesetz in Konflikt. Gemäss Art. 56 OR haftet jeder Tierhalter für die Schäden seiner Tiere, wenn man nicht nachweisen kann, dass man nach den «Umständen gebotener Sorgfalt» seine Tiere verwahrt oder beaufsichtigt hat. Haf…
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