Eine Haftpflichtversicherung zu haben, bedeutet nicht, dass automatisch alle Schäden gedeckt sind. Es gilt zu beachten, dass Haftung nicht automatisch mit Deckung durch eine Haftpflichtversicherung gleichzusetzen ist. Voraussetzungen für eine Schadenübernahme durch den Haftpflichtversicherer sind sowohl die Haftung des Versicherten als auch die Deckung gemäss den Vertragsbestimmungen des Versicherungsprodukts.

Sonderrisiken individuell abdecken

In der Betriebshaftpflichtversicherung der Emmental Versicherung, welche als Bestandteil der Paketlösung «Agropak» abgeschlossen werden kann, sind in der Grunddeckung Anlage-, Betriebs-, Produkt- und Umweltrisiken enthalten.

DossierBauernZeitungFrage an den Fachmann / die FachfrauDonnerstag, 28. September 2023 Neben diesen Grundrisiken müssen individuelle Sonderrisiken gegen eine Mehrprämie individuell abgedeckt werden. Wer beispielsweise Bagger- und Grabarbeiten für Dritte erledigt, muss dieses Sonderrisiko in seine Versicherung einschliessen, damit Kosten aufgrund von Personen- und Sachschäden aus allfälligen Haftpflichtansprüchen bezahlt werden.

Dasselbe gilt auch bei Haftpflichtansprüchen, welche aus forstwirtschaftlichen Arbeiten für Dritte entstehen können. Im Gegensatz dazu sind Haftpflichtansprüche bei Pflanzenschutzarbeiten für Dritte bei der Emmental Versicherung bereits in der Grunddeckung enthalten und müssen somit nicht individuell eingeschlossen werden. Zu beachten ist, dass jede Versicherungsgesellschaft die zuschlagspflichtigen Sonderrisiken eigenständig definiert.

Deckung der Haftpflichtversicherung bei Arbeiten für Dritte prüfen

[IMG 2]Es empfiehlt sich, die möglichen Risiken für den eigenen Landwirtschaftsbetrieb mit dem Haftpflichtversicherer zu diskutieren und falls diese nicht in der Grunddeckung enthalten sind, sie gezielt einzuschliessen. Die Mehrprämie ist im Verhältnis zu möglichen Schadenersatzforderungen gering.

Bei Arbeiten für Dritte sollte die Deckung der Haftpflichtversicherung unbedingt geprüft werden. Im Zweifelsfall ist eine explizite Deckungszusage in der Police zu fixieren. Ihre landwirtschaftliche Versicherungsberatungsstelle, die dem kantonalen Bauernverband angegliedert ist, oder der Beratungsdienst der Agrisano in Brugg sind Ihre Anlaufstellen bei Fragen zur Haftpflicht.