Zuallererst ist es wichtig, die Abgrenzung zwischen der Gebäude- und der Fahrhabeversicherung zu kennen. Die 19 kantonalen Gebäudeversicherungen bestimmen individuell, welche Gebäudeteile mit dem Gebäude mitversichert werden und welche nicht. So gehört zum Beispiel die Anbindevorrichtung für Tiere im Kanton St. Gallen zum Gebäude, im Kanton Zürich hingegen nicht. Was nicht zum Gebäude zählt, ist über die Inventarversicherung abzudecken. Ein spezielles Augenmerk ist dabei auf Solaranlagen zu richten.
Gerade bei grösseren Investitionen ist rechtzeitig zu klären, welcher Versicherer dafür zuständig ist. Die Angebote der Versicherungsgesellschaften zur Abdeckung der Grundgefahren Feuer, Elementar, Diebstahl, Wasser und Glasbruch ähneln sich in der Deckungsausgestaltung stark. Daneben gibt es verschiedene Versicherungslösungen für Tiere (Unfall, Krankheit), landwirtschaftliche Maschinen (Kasko, Maschinenbruch), Solaranlagen oder Cyberrisiken. Im Trend liegen ebenfalls Zusatzversicherungen für die plötzliche und unvorhergesehene Beschädigung oder Zerstörung von Inventar. Hier gehen die Angebotspaletten und Prämien der Versicherer auseinander.
Existenzbedrohende Schäden unter allen Umständen versichern
Nach dem Riskmanagement-Ansatz «vermeiden, vermindern, überwälzen, selber tragen» lohnt es sich eine allgemeine Risikobeurteilung für den eigenen Betrieb vorzunehmen. Versichert werden sollte vor allem, was existenzbedrohende oder zumindest sehr teure Schäden verursachen kann. Dabei sollte die Eintrittswahrscheinlichkeit nicht allzu stark gewichtet werden. Für risikobereite Kunden kann es sich hingegen lohnen, einen höheren Selbstbehalt zu vereinbaren und so Prämien einzusparen.
Höhe der Versicherungssumme
Grundsätzlich muss das Inventar zu seinem ganzen Wert (Vollwert) versichert werden. Wird die Versicherungssumme bewusst tiefer angesetzt, kann der Versicherer die Entschädigung kürzen. Man spricht dann von einer Unterversicherung. Bei grösseren Anschaffungen sollte sich der Landwirt mit seinem Berater in Verbindung setzen, um die Versicherungssumme à jour zu halten. Bei der Festlegung der Versicherungssumme ist es ratsam, stets eine Reserve für kleinere Neuanschaffungen einzuplanen. Alternativ werden preisattraktive Vorsorgeversicherungen angeboten. Diese erweitern die Versicherungssumme für die Feuer- und Elementarschadenversicherung im Falle von Neuanschaffungen um 10 Prozent.
Tipp: Grobfahrlässigkeitsverzicht vereinbaren
Bei grösseren Schadenfällen wie Brandschäden kommt es meist zu einer amtlichen Untersuchung der Schadenursache. Hat der Versicherungsnehmer grobfahrlässig zur Schadensentstehung beigetragen, zum Beispiel durch unvorsichtiges Einsetzen eines Winkelschleifers mit Funkenwurf, erhält der Versicherer von Gesetzes wegen ein Recht auf Kürzung der Versicherungsleistung. Dieses Kürzungsrecht lässt sich bei einigen Versicherern gegen einen Prämienaufschlag wegbedingen oder zumindest stark einschränken. Bei der emmental versicherung zum Beispiel werden dafür 30 Franken pro Jahr fällig. Im Schadenfall kann sich dieser Zusatz aber tausendfach bezahlt machen. Eine Deckungskomponente also, die die Wahl des Versicherers mitbeeinflussen sollte.
Persönliche Beratung und Knowhow in der Landwirtschaft
Vertragliche Abmachungen und Prämien sind das eine. Im Schadenfall oder wenn spezielle Fragen auftauchen, zählt jedoch ebenso die persönliche Hilfestellung des Versicherers. Kein Fahrzeughalter gibt seine Maschine ungesehen beim preisgünstigsten Garagenbetrieb in den Service oder in die Reparatur. Denn der Preis lässt stets einen Rückschluss auf die Qualität der Dienstleistung zu. Maximale Qualität und tiefste Preise schliessen sich in der Regel aus. Den gleichen Reflex sollte man auch beim Versicherungseinkauf haben. Antworten auf Fragen wie «Was versteht mein Versicherer oder mein Versicherungsberater von der Landwirtschaft?», «Wo befindet sich die nächstgelegene Agentur?» oder «Kann ich im Schadenfall den Reparateur selber wählen?» sollten unbedingt die Wahl des passenden Versicherers mitbeeinflussen.