Ställe, Scheunen, Remisen und Wohnhäuser sind geradezu prädestiniert dafür, sie mit Photovoltaik-Anlagen auszustatten. Die sonst ungenutzten Dächer bieten die perfekte Möglichkeit, Solarstrom zu produzieren.
Da heute bereits in vielen Ställen grosse Stromverbraucher wie Heubelüftung, automatische Melk-, Mist- und Fütterungssysteme installiert werden, kann eine solche Anlage die Stromkosten deutlich senken. Je nach Grösse kann die Stromproduktion gar als weitere Einnahmequelle dienen. Photovoltaik-Anlagen sind jedoch nicht ganz günstig. Es lohnt sich somit, diese richtig zu versichern.
Anlagen in kantonale Gebäudeversicherung miteinschliessen
2021 fegte ein starker Hagelzug über die Schweiz. Viele Dächer waren gelöchert. Manche Hagelkörner hatten nicht nur die Solarpanels, sondern auch das Eternitdach darunter durchschlagen. Der Schaden einer spezifischen Photovoltaik-Anlage lag bei 800 000 Franken. Hinzu kam ein Ertragsausfall von etwa 100 000 Franken, denn bis die Solaranlage wieder instand gesetzt war, dauerte es einige Monate. Waren die Solarinstallateure doch wegen der vielen Schäden monatelang ausgebucht.
Die Gebäudeversicherung deckt die Schäden an der Solaranlage, ausgelöst durch Feuer und durch Elementarereignisse, konkret Hagel oder Sturm. Wichtig ist jedoch, dass die Solaranlage in der kantonalen Gebäudeversicherung oder in den sogenannten Gustavo-Kantonen Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell, Valais und Obwalden in der privaten Gebäudeversicherung eingeschlossen wird. Die Gebäudeversicherung deckt jedoch nicht den Ertragsausfall, den ein Landwirtschaftsbetrieb durch den Ausfall der Solaranlage erleidet. Dazu ist eine Betriebsunterbruchversicherung nötig. Bei der Mobiliar kann diese in der Betriebsversicherung abgeschlossen werden. Voraussetzung ist jedoch, dass der Ertrag der Photovoltaik-Anlage in der Betriebsbuchhaltung aufgeführt ist.
Technische Versicherung als weitere Möglichkeit
Eine weitere mögliche Versicherung, die sinnvoll sein kann, ist die technische Versicherung. Sie deckt den Schaden, der eine technische Ursache hat. Etwa wenn die Solaranlage wegen eines Konstruktions-, Material- oder Fabrikationsfehler ausfällt oder sie einen Kurzschluss oder eine Überlastung erleidet.
Ebenso ist menschliches Fehlverhalten über die technische Versicherung abgedeckt, etwa Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit oder Ungeschicklichkeit. Auch Schäden, verursacht durch gewaltsame Handlungen, deckt die Versicherung. Zum Beispiel, wenn die Solarpanels von Vandalen mit Steinen beworfen werden. Auch hier gibt es die Möglichkeit, den Betriebsunterbruch einzuschliessen. Kommt es also aufgrund eines solchen Schadens zu einem Ertragsausfall, übernimmt die Betriebsunterbruchversicherung der technischen Versicherung.