Gemäss Tierschutzgesetz dürfen im Rindviehlaufstall pro Fressplatz 2,5 Tiere gehalten werden, sofern Futter von einheitlicher Qualität und Beschaffenheit dauernd zur Verfügung steht. Wie das in der Praxis funktionieren soll und wie diese hohe Belegung wissenschaftlich fundiert erhoben wurde, ist mir schleierhaft. Ein Fressplatzverhältnis von 1:1 ist ein Haupterfolgskriterium im Rinderlaufstall. Mehr Konkurrenz im…
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