[IMG 2]Im Prinzip kann jede Landwirtin mit einer solchen Anfrage angegangen werden. Ein selbst bewirtschaftender Grundeigentümer darf grundsätzlich seine landwirtschaftliche Fläche als temporäres Festgelände vergeben, aber nur, wenn dabei kein öffentliches Recht (bspw. Gewässerschutz) verletzt und die Nachbarschaft dabei nicht übermässig gestört wird. Bei einer verpachteten Fläche ist zudem auch die Einwilligung des…
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