Laut BAG braucht es für alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betriebe (z.B. Hofläden, Besenbeizen, etc.), sowie für Veranstaltungen ein Schutzkonzept. Öffentlich nicht zugängliche Betriebe benötigen keine Schutzkonzepte. Um auf Nummer sicher zu gehen, können Landwirte und Landwirtinnen also ihre Stallungen als nicht öffentlich deklarieren und sie für die Bevölkerung unzugänglich machen.

Dafür haben die Schweizer Bauern ein Plakat gestaltet, dass am Eingang der Stallungen aufgehängt werden kann.

 

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Mehr Informationen zu den Massnahmen für landwirtschaftliche Betriebe finden Sie auf der Website des BLW oder beim Schweizer Bauernverband SBV.