Die Zuchtverbände Swissherdbook, Holstein Switzerland und Braunvieh Schweiz haben das Schutzkonzept für die Durchführung der Milchkontrollen unter Covid-19 überarbeitet. Dieses sei für alle Milchkontrolleurinnen und -kontrolleure sowie für alle anderen an der Milchkontrolle beteiligten Personen zu befolgen und müsse bei der Durchführung der Milchkontrolle auf den Betrieben eingehalten werden.
Schutzmaske tragen
Die Massnahmen sind geläufig. Kein Händeschütteln, häufiges Händewaschen und Abstand einhalten. Wird dieser kleiner als 1,5 Meter, muss die Kontrollperson eine Maske tragen. Nur sie? Und der Bauer oder die Landwirtin nicht? Die Grundlagen seien durch die Vorschriften des Bundesamts für Gesundheit geregelt, erklärt Matthias Schelling, Direktor Swissherdbook. «Das gilt auch für die Milchkontrolle», sagt er. Geändert habe nicht viel. Zu beachten sei, dass auch ein Stall als Innenraum gelte, und da müsse Maske getragen werden, wenn der Abstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden könne. «Und zwar dauerhaft», so Schelling. Und darauf wird im Schutzkonzept der Viehzuchtverbände auch explizit hingewiesen. «Ständiges Kreuzen im Stallgang erfüllt den dauerhaften Abstand einfach nicht», ergänzt der Swissherdbook-Direktor. Eine Milchkontrolle durchzuführen und sich ständig mindestens 1,5 Meter fernzubleiben, dürfte in allen Melksystemen eher schwer zu bewerkstelligen sein.
Masken überall erhältlich
Die Milchkontrolleure haben das Schutzkonzept per Post erhalten, sie informieren die Landwirte über den korrekten Ablauf. Mit dem Unterschied zum Frühling versenden die Zuchtverbände die Masken nicht mehr, sondern vergüten diese den Milchkontrolleuren mit 50 Rappen pro Kontrolle. «Wir gehen davon aus, dass man jetzt überall Masken kaufen kann», erklärt Schelling die Änderung.
Viele über 65 Jahre alt
Umstellungen auf die B-Kontrolle (eigenständige Milchkontrolle ohne Kontrolleur) habe es durch die Corona-Pandemie nicht im grossen Stil gegeben, weiss Matthias Schelling. «Die ganz grosse Mehrheit hat auf den Ursprungszustand zurückbuchstabiert.» Bei Swissherdbook sind 2/3 der Milchkontrolleurinnen und -kontrolleure über 65 Jahre alt. Die Personen, die zur Risikogruppe gehören, seinen informiert worden, dürfen aber weiterhin arbeiten, im Gegensatz zum Zustand im Frühling, als sie nicht mehr auf die Betriebe ausrücken durften.
Keine Schutzkonzepte mehr
Für Landwirtschaftsbetriebe seien im Gegensatz zum Frühling auch mit Angestellten keine Schutzkonzepte mehr nötig, weiss Matthias Schelling. Abstand oder Maske sei heute die Grundlage.
BLW bestätigt
Das bestätigt auch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW). Tatsächlich sei es so, dass nicht öffentlich zugängliche Betriebe keine Schutzkonzepte mehr brauchen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) schreibt dazu: «Für alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betriebe, einschliesslich obligatorische Schulen und nachobligatorische Bildungseinrichtungen, sowie für Veranstaltungen braucht es weiterhin ein Schutzkonzept. Private Veranstaltungen sowie öffentlich nicht zugängliche Betriebe benötigen keine Schutzkonzepte.» Das BLW weist aber darauf hin, dass Betriebe mit Hofläden, Besenbeizen oder Ähnlichem ein Schutzkonzept brauchen – da es sich dann um eine öffentlich zugängliche Einrichtung handelt.
Bei Angestellten beachten
Zugleich hält das Seco in einem Merkblatt fest, welche Massnahmen die Arbeitgeber ergreifen müssen: «Die Arbeitgeber müssen gewährleisten, dass die Arbeitnehmenden die Regeln und Empfehlungen des BAG betreffend Hygiene- und Verhalten einhalten können. Hierzu sind entsprechende Massnahmen vorzusehen und umzusetzen. Diese Massnahmen sind gemäss dem STOP-Prinzip (Substitution, technische Massnahmen, organisatorische Massnahmen, persönliche Schutzausrüstung) zu treffen. Arbeitgeber und Betriebsverantwortliche sind für die Auswahl und Umsetzung dieser Massnahmen verantwortlich.»