Wird bei einer Hofübergabe ein Gewinnanteilsrecht zugunsten der abtretenden Eltern oder deren Nachkommen und somit der Geschwister im Kaufvertrag eingetragen, so muss ein Betriebsleiter bei einem späteren Verkauf den erzielten Gewinn teilen. Pro Besitzjahr kann er 2% vom Gewinn einbehalten, womit ihm nach 24 Jahren 48% des Gewinnes zustehen. Erst nach Ablauf von 25 Jahren stehen ihm 100% des Gewinnes zu. Wird der Verkauf des Betriebes noch zu Lebzeiten der Eltern vollzogen, haben diese den Gewinn abzüglich 2% pro Besitzjahr, welche an den Verkäufer gehen, zu gut. Will man diese 25 Jahre umgehen oder werden andere Sachen in Betracht gezogen, müssen die Geschwister bei der Hofübergabe schriftlich ihr Einverständnis geben, dies dürfte aber in den seltensten Fällen eintreffen, denn niemand verzichtet gerne auf seinen Anteil.

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