Eine Betriebsaufgabe mit Verkauf des gesamten Hofes oder auch nur des Inventars bei einem Pächter sollte idealerweise spätestens im 64. Altersjahr erfolgen. Damit kann der Verkäufer einen allfälligen Liquidationsgewinn privilegiert abrechnen und auch den Vorteil des fiktiven Einkaufs beanspruchen, sofern er zuvor keine oder nur wenig private Vorsorge getätigt hat. Der Liquidationsgewinn aus Geschäftsvermögen muss in…
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