Über 90 Prozent der schweizweiten Ammoniakemissionen stammen aus der Landwirtschaft, ein Grossteil entfällt auf die Gülle, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Er hält fest, dass es Potenzial zur Reduktion gebe.

Wo möglich mit Schleppschlauch

Zwei Massnahmen zur Vermeidung von Ammoniak- und Geruchsemissionen werden nun in die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) aufgenommen: Zum einen müssen Güllelager dauerhaft abgedeckt sein, damit kein Ammoniak austreten kann. Zum anderen ist es künftig Vorschrift, Gülle - wo topografisch möglich - mit Schleppschlauchverteilern und nicht mehr mit Pralltellern auszubringen.

Beide Massnahmen fördert der Bund seit mehreren Jahren im Rahmen der Direktzahlungsverordnung. Viele Landwirtschaftsbetriebe setzten diese beiden Massnahmen schon heute um, schreibt der Bundesrat. Sie hätten sich bewährt.

 

Enormer Schaden und hohe Kosten

Der Schweizer Bauernverband (SBV) ist enttäuscht über den Entscheid des Bundesrats für ein Schleppschlauch-Obligatorium. Man habe sich entschieden dagegen gewehrt, heisst es in einer Stellungnahme. 

Schleppschläuche seien längst nicht die einzige Möglichkeit, um emissionsarm Gülle auszubringen und diese Methode sei in gewissen Regionen oder an Hanglagen nicht geeignet. 
Das bisherige Anreizsystem hat aus Sicht des SBVs bestens funktioniert, vielerorts hätten Bäuerinnen und Bauern umgestellt auf den Schleppschlauch. 
Den Bundesrat scheine es indes nicht zu kümmern, dass das neue Obligatorium für die Landwirtschaft "enorme Schäden  und Kosten" bedeute.

Der SBV will nun das weitere Vorgehen prüfen. 

 

Strengere Regeln für sechs Wirkstoffe

Schliesslich sind sechs Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln (Carbendazim, Fluzilazol, Ioxynil, Isoproturon, Triasulfuron und Triflumuron) und eine Industriechemikalie (Perfluoroctansäure, ihre Salze und Vorläuferverbindungen) im Anhang 1 der Verordnung zum Rotterdamer Übereinkommen (ChemPICV) neu aufgelistet. Deren Export ist somit der Ausfuhrmeldepflicht unterstellt. Diese Chemikalien sind in der Schweiz verboten oder unterliegen strengen Einschränkungen.