Nach dem Bundesratsentscheid, das Obligatorium für Schleppschläuche und andere emissionsmindernde Ausbringungsverfahren auf das Jahr 2024 festzusetzen, hoffte man auch im Thurgau auf eine zweijährige Aufschiebung. Aber wie im Kanton Luzern bleibt die Regierung dabei: das Obligatorium gilt bereits ab nächstem Jahr.
Dass man an der Schleppschlauch-Pflicht festhalte, habe mit dem Massnahmenplan Ammoniak zu tun, sagt Martin Zeltner vom Amt für Umwelt (AFU): «Im Kanton Thurgau ist die Verpflichtung, flüssigen Hofdünger mit emissionsmindernden Techniken auszubringen, im Massnahmenplan Ammoniak festgeschrieben.» Dieser wurde im Dezember 2020 durch den Regierungsrat genehmigt und in Kraft gesetzt. Thurgau war der erste und lange auch der einzige Kanton, der ein Schleppschlauch-Obligatorium beschloss.
VTL fordert Kulanz bei den Kontrollen
Enttäuscht ist man beim Verband Thurgauer Landwirtschaft (VTL). Der VTL hatte beim AFU den Antrag gestellt, dass die Regelungen im Thurgau zumindest auf jene der Nachbarkantone Zürich und St. Gallen abgestimmt werden. VTL-Co-Präsident Daniel Vetterli sagt nun: «Wir fordern, dass die Thurgauer Ämter Kulanz zeigen bis das Obligatorium schweizweit in Kraft tritt.»
Immerhin einen Teilerfolg konnte der VTL verbuchen. Aufgrund von möglichen Lieferengpässen für die notwendigen Gerätschaften wird es 2022 noch keine Bussen geben, wenn nicht mit Schleppschlauch gegüllt wird. Bis im Frühjahr 2023 fehlen dem Kanton die Mittel für Sanktionierungen. Die Ämter können aber beim Landwirt die Bestellbestätigung des Gerätes einfordern, die Bestellung muss im Thurgau darum zwingend bis am 31. Dezember 2021 erfolgen.