Der Bundesrat unterstütze mit diesem Entscheid «die inländische Zuckerrübenproduktion in einem Marktumfeld mit anhaltend tiefen Zuckerpreisen» und im Hinblick auf die auf Ende September 2017 beschlossene Aufhebung der Zuckerquoten in der EU, schreibt er in einer Medienmitteilung. Er bleibt damit auf seiner bisherigen Linie, die unter grossem Druck stehenden Rübenpflanzer "nur" über einen Einzelkulturbeitrag unterstützen zu wollen.

Erhöhung des Zolls "zwingend"

Für die Zuckerbranche, die Schweizerische Vereinigung der Zuckerrübenpflanzer und die Zucker AG (Zuckerfabriken Aarberg und Frauenfeld), reicht die Erhöhung des Flächenbeitrages nicht. Sie fordert zur Stabilisierung des Rübenpreises eine Erhöhung der Zölle auf das WTO-konforme Niveau, bzw. die Einführung eines "Sicherheitsnetzes" (Schwellenpreis). Darauf wiesen am Mittwoch die Rübenpflanzer hin. Es brauche ab 2017 "zwingend eine bessere Ausnützung des Grenzschutzes", so ihre Reaktion auf den Entscheid des Bundesrates.

Rücksicht auf Lebensmittelindustrie

Der Bundesrat weist zur Begründung seines Entscheides erneut darauf hin, dass die mit einer vom Grenzschutz entkoppelten Stützung "die nachgelagerte Schweizer Lebensmittelindustrie Zucker weiterhin zu wettbewerbsfähigen Preisen beschaffen" könne. Der Schweizer Zuckerpreis ist wegen der so genannten Doppel-Nulllösung auf jenen der EU ausgerichtet. Seite 2005 wird im Handel zwischen der EU und der Schweiz auf Preisausgleichsmassnahmen für Zucker in landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten (Bsp. Süssgetränke, Schokolade, Milchprodukte, Biskuits) verzichtet.

BauZ