Die EU stuft Acrylamid als krebserregend ein. Der Stoff entsteht beim starken Erhitzen von kohlehydratreichen Lebensmitteln, also etwa beim Frittieren von Pommes und beim Backen von Keksen und Brot.
Grund für die Bildung des Stoffs sind unter anderem Glukose und Fruktose, hohe Temperaturen bei der Zubereitung und ein geringer Wassergehalt des Lebensmittels. In Tierversuchen wirkte Acrylamid krebserregend und erbgutschädigend.
Ab April 2018 gelten nun verbindlich strengere Vorgaben für Lebensmittelhersteller. Sie müssen dem Gesetzestext zufolge zum Beispiel darauf achten, dass die Produkte nicht zu lange und nicht zu heiss geröstet oder gebacken werden.
Ausserdem sind sie dazu angehalten, den Zuckergehalt zu reduzieren - etwa durch das Blanchieren der Kartoffelprodukte vor dem Erhitzen. Zu den betroffenen Lebensmitteln zählen auch Kaffee und Frühstücks-Cerealien.
sda/afp