Der Vater habe seinen Entscheid damit begründet, dass der Schulweg auf der Strasse ins Tal bis zur Schule in Bennwil BL zu gefährlich sei. Auch das Bundesgericht habe dies bereits am 12. Februar 2016 bestätigt. Mit dem Urteil habe die Familie erreicht, dass die Tochter der besser erreichbaren Schule im Nachbardorf Oberdorf zugeteilt wurde, welches in einen anderen Schulkreis fällt. Da die Tochter nun 13 Jahre alt sei, stelle sich die Rechtslage nun anders dar – das Mädchen müsse nun wieder in Bennwil die Sekundarschule besuchen.
Die Schule schlug vor, die Schülerin könne den Weg entweder mit dem E-Bike zurückzulegen oder per Auto an die 3,4km entfernte Bushaltestelle gefahren werden. Dieser Forderung die Familie jedoch nicht nachkommen.
Alle Bemühungen des Landwirts, die Tochter bei der Sekundarschule in Oberwil BL einzuschreiben, seien gescheitert – so hiess es weiter in der Mitteilung. Von der Schulleitung habe er unter Androhung der Polizei sogar Areal- und Hausverbot erhalten. Das habe ihn dazu bewogen, seine Tochter zu Hause und fern vom Unterricht zu halten.
Gemäss der Mitteilung haben die Eltern ein Gesuch dafür eingereicht, dass ihre Tochter die Lehre verfrüht antreten könne. Dieses wurde allerdings abgelehnt. Monique Juillerat, Sprecherin der Bildungs- Kultur und Sportdirektion (BKSD), äusserte sich, dass man auf die Schulpflicht hingewiesen habe. Der Familie seien bereits zwei Bussen und der Kesb eine Gefährdungsmeldung zugestellt worden. Zudem habe die BKSD nun eine Strafanzeige wegen der Erziehungspflichten eingereicht. Wie in diesem Fall schlussendlich entschieden wird, würden nun die Behörde entscheiden.
BauZ