Wer langwierige Prozesse oder sogar Kürzungen bei den Direktzahlungen vermeiden will, kann seinen Betrieb selbst überprüfen. Dazu rufen Michel Fischler und Martina Rösch von der Agridea Lindau ZH in verschiedenen Medien wie etwa dem "Landfreund" auf.
Neue Liste, gleicher Inhalt
13 Punkte werden aktuell geprüft. Zwar ist diese Liste neu, aber die Rechtsgrundlagen haben sich nicht geändert. Die Kontrollpunkte betreffen bauliche Massnahmen, Anwendung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln, Dünger und Treibstoffe. Auch diffuse Quellen, sprich Weiden oder Felder sind im Fokus.
Hier einige allgemeine Bemerkungen:
Gülle- und Mistlagerung: Gülle-Lagerstätten müssen dicht sein, Leitungen und Stahlbänder rostfrei. Mist muss auf dem Mistlager und darf nicht daneben liegen.
Zwischenlagerung von Mist: Es ist grundsätzlich heikel, Mist auf dem Feld zwischenzulagern. Daher ist dies nur während wenigen Wochen vor der Ausbringung zulässig. Zudem muss der Haufen abgedeckt sein und mindestens zehn Meter von Gewässern entfernt. Geflügelmist darf überhaupt nicht auf dem Feld gelagert werden.
Silo: Die Siloanlage muss frei von Rissen oder Schäden sein, damit kein Silosaft austritt. Falls Siloballen auf einer befestigten Fläche lagern, muss diese in die Güllegrube entwässert werden.
Laufhof: Bei permanenten Laufhöfen ist darauf zu achten, dass der Belag intakt ist (weder Löcher noch Risse). Die Entwässerung muss in die Güllegrube erfolgen. Um den Abfluss von Regenwasser zu verhindern, braucht es einen Randabschluss oder ausreichend Gefälle.
Umschlag- und Gülleentnahmeplatz: Hier gilt wie beim Laufhof, dass der Belag kein Versickern zulassen darf. Kein verschmutztes Wasser darf in Gewässer oder Regenwasserleitungen abfliessen.
Feldspritzenlagerung: Das Gerät muss vor Regen geschützt sein, entweder unter einem Dach oder einer mobilen Abdeckung.
Pflanzenschutzmittellager: Absorbierendes Material, eine abschliessbare Türe und ein unbeschädigter Boden sind wichtig. Es dürfen keine Substanzen in die Kanalisation gelangen.
Befüllen und Reinigen von Spritz- und Sprühgeräten: Reinigungswasser muss gesammelt und in eine betriebseigene Güllegrube oder ein Spezialreinigunssystem geleitet werden. Auch wichtig ist ein passender Platz zum Befüllen und Reinigen, der ohne Löcher und Risse ist. Alternativen sind eine Auffangwanne oder eine Gemeinschaftsanlage.
Weiden: Morastige oder vegetationsfreie Flächen müssen vermieden oder ausgezäunt werden. Sind die Fress- oder Tränkbereiche stationär, sind diese zu befestigen. Auch sollten sich nicht zu viele Exkremente ansammeln.
Schächte: Da Schächte aller Art direkt in Gewässer führen, müssen diese vor Dünger und Pflanzenschutzmittel geschützt werden. Dies z. B. mit einem intakten Deckel.
Bilder zum Thema
Da der Ausspruch "ein Bild sagt mehr als tausend Worte" auch in Sachen Gewässerschutz-Massnahmen etwas Wahres hat, wurde von der Agridea eine Sammlung von Bildern zum Thema zusammengetragen. In unserer Bildergalerie können Sie sich durch die Fotos klicken.