Von den Imkerinnen und Imkern im Kanton Bern werden zehn Belegstationen betrieben. Dort züchten sie drei Bienenrassen, die an die klimatischen Bedingungen der Region angepasst sind. Wie der Kanton Bern in einer Medienmitteilung bekannt gab, will er rund um diese Stationen Schutzzonen errichten, um gezielt züchten zu können und um Bienenstände mit inkompatiblen Rassen zu vermeinden. Momentan besteht noch keine rechtliche Grundlage, die es dem Kanton Bern erlaubt, Auflagen für die Haltung von Bienen zu machen.

In der Junisession 2015 hatte der Grosse Rat eine Motion (M167-2014 Guggisberg) überwiesen und damit Schutzzonen für Belegstationen verlangt. Im Landwirtschaftsgesetz soll nun festgelegt werden, dass der Regierungsrat zum Schutz der Bienenzucht die Imkerei durch Verordnung gebietsweise beschränken kann. Das heisst beispielsweise, dass in einer Kernzone nur Bienen der Belegstation zugelassen sind, in einer erweiterten Zone nur Bienen der gleichen Rassenlinie.

Die Tatsache, dass für Belegstationen geeignete Gebiete selten sind, kann zu Nutzungskonflikten zwischen Zuchtverbänden führen. Laut Medienmitteilung ist der bernische Regierungsrat der Ansicht, dass es nicht Aufgabe des Kantons ist, diese Nutzungsinteressen zu bewerten. Er erwartet, dass der Verband Bernischer Bienenzüchtervereine es übernimmt, Anträge zur Schaffung von Schutzzonen und Schutzgebieten zu stellen.

Die Vernehmlassung bei den interessierten Kreisen dauert bis am 25. September 2017.

lae