Mit der Verordnung sollen die Wildschäden in der Landwirtschaft reduziert werden, heisst es im Beschluss des Kantons Freiburgs.
Ansitzjagd und Pirsch ohne Hunde sind während Juli und August 2019 gestattet. Jeweils am Mittwoch, Donnerstag und Samstag.
Wer an der Sommerjagd auf das Wildschwein teilnehmen will, muss ein Grundpatent und ein Spezialpatent erwerben. Die Abschüsse müssen der Wildhüterin oder dem Wildhüter der entsprechenden Region gemeldet werden.