«Schnell sind sie nicht, aber motiviert, arbeitswillig, freundlich und stets gut gelaunt», stellt Fritz Hüsler vom Römerhof in Neudorf fest. Auf dem Bauernhof beschäftigte er letzte und diese Woche erstmals Asylsuchende aus der nahen Flüchtlingsunterkunft in Beromünster. Ausschliesslich junge Männer, zwischen 18- und 24-jährig, aus Afghanistan und Syrien, seit fünf bis sechs Monaten in der Schweiz.
Arbeiten in Feld und Stall dürfen sie noch nicht. Dafür gemeinnützige Arbeiten verrichten, so Wald- und Heckenpflege, oder Schaffung von Kleinstrukturen im Rahmen des Ökovernetzungsprojektes. Beim Besuch der «BauernZeitung» am Dienstag säubern die jungen Männer eine vorher maschinell bearbeitete Hecke und schichten Steine aus einem nahen Acker zu einem Steinhaufen am Bachrand.
Anstellung von Flüchtlingen
Eine Anstellung von Flüchtlingen kann sich Fritz Hüsler allerdings für seinen Betrieb eher nicht vorstellen. Da gebe es zuwenig produktive Handarbeit auf dem Milchwirtschaftsbetrieb mit Pouletmast. Für Obst-, Gemüse- oder Beerenbetriebe oder für Höfe mit mehr Handarbeit für Ungelernte, kann Hüsler das aber aufgrund seiner Erfahrungen mit den jungen Männern durchaus empfehlen.
Anstellungen gegen faires Entgelt, das bezweckt auch ein Projekt, das in den nächsten Wochen im Kanton Luzern gestartet wird. Der Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband LBV vermittelt dabei anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene (mit Ausweis F) – ausgenommen sind Asylbewerber mit Ausweis N – an geeignete und interessierte Bauernhöfe. «Es ist für beide Seiten anspruchsvoll und braucht entsprechende Motivation und Einführung», betont Werner Hüsler vom LBV.
Deshalb sind bei einem Arbeitseinsatz vorerst drei Schnuppertage vorgesehen. Grundsätzlich gelte der Normalarbeitsvertrag Landwirtschaft. Während der ersten drei Monate wird aber ein reduzierter Lohn von brutto 2300 Franken pro Monat bezahlt. «Die Teilnehmer haben keine landwirtschaftliche Arbeitserfahrung und müssen seriös eingeschult werden, sie sind damit in den ersten Monaten nur beschränkt einsatzfähig», begründet Hüsler die Projektvereinbarung. Zudem erhalten die Arbeitgeber für ihren Monitoring-Aufwand 200 Franken monatlich vergütet. Und falls die Teilnehmer auch auf dem Bauernhof wohnen, wird den Bauern als Beitrag zur sozialen Integration weitere 200 Franken monatlich vergütet. «Die Betreuung aufgrund der kulturellen Unterschiede ist nicht zu
unterschätzen, und schliess-
lich hat so der Kanton weniger Betreuungsaufwand», sagt Hüsler. Das inzwischen vom Kanton bewilligte Projekt ist bis 2020 ausgelegt und geht von einem Budget von rund 480 00 Franken aus, vor allem für Aufbau und die Beiträge an die Arbeitgeber für Monitoring und soziale Integration. Die Kosten werden vom Kanton getragen.
Erste Erfahrung in Zug
Im Kanton Zug waren schon in den letzten Jahren vereinzelt Personen aus dem Asylbereich und Flüchtlinge im landwirtschaftlichen Einsatz, vor allem dort, wo die Bauern dafür ein Gesuch stellten und das vom Amt für Arbeit und Wirtschaft bewilligt wurde, wie Leiter Bernhard Neidhart bestätigt.
Künftig wird aber im Rahmen eines kurzfristig aufgegleisten Pilotprojekts Landwirtschaft ein breiter Einsatz möglich sein. Und in den nächsten Monaten wird ein Grundkonzept für Beschäftigung von Flüchtlingen auch in anderen Branchen erarbeitet.
Für Arbeitseinsätze in der Landwirtschaft fand Anfang März ein Informationsabend für interessierte Bauern am LBBZ Schluechthof statt, und bereits laufe die Vermittlung von Einsätzen für dieses Jahr, sagt Neidhart. «Es gilt, die Bauern und die Flüchtlinge zu sensibilisieren.» Im Kanton Zug ist es im Gegensatz zu Luzern möglich, nicht nur Ausländer mit Ausweis F und B zu beschäftigen, sondern auch Asylsuchende, die noch im Bewilligungsverfahren sind (mit Ausweis N), sagt Neidhart. Für diese gilt zwar ein gesetz-
lich festgelegtes Arbeitsverbot in den ersten drei Monaten. Danach hätten die Kantone aber die Kompetenz, Arbeitseinsätze zu bewilligen. Im Kanton Zug werden aber der Inländervorrang, ein gutes Verhalten und das Mitwirken in (Beschäftigungs-)Programmen als Kriterien herangezogen. Folglich stehen primär Personen, die schon rund ein Jahr in der Schweiz sind, im Fokus.
Josef Scherer
Infos: www.luzernerbauern.ch