Ab dem 15. August bezahlt die Bio-Viehvermarktungsorganisation zum aktuellen Preis für horntragende Knospe-Kühe bis auf weiteres einen Zuschlag von fünf Rappen pro Kilogramm Schlachtgewicht. Damit die entsprechenden Kühe als horntragend registriert werden können, müssen diese mit einem Bild des behornten Kuhkopfes sowie der gut ersichtlichen Ohrmarke zur Schlachtung angemeldet werden, heisst es in der MItteilung weiter. Die Ohrenmakren-Nummer auf dem Foto wird anschliessend mit der Waagschein-Nummer verglichen.
pd/BauZ