Auf den 1. Januar 2015 wechseln wieder viele Höfe den Besitzer. Aber auch wenn die Übergabe noch nicht direkt ansteht, lohnt sich ein Blick nach vorn. Schon die Monate und Jahre vor der eigentlichen Überschreibung gehören mit zum Prozess.


Zu einer wohlgestalteten Vorbereitung kann ein Kurs beitragen, wie ihn das BBZ Arenenberg alljährlich anbietet. Dieses Jahr war es der 27. November, an dem sich eine Schar von Bauernfamilien in den Kursräumen am Arenenberg einfand. Dort empfingen Christian Eggenberger, der Leiter Beratung des BBZ Arenenberg, Vreni Peter, Beraterin und Organisatorin des Kurses, sowie der Berater Christian Strub die Teilnehmenden.


Lohn und Wohnrecht der Eltern


Eine Hofübergabe erfolgt nach rechtlichen Vorgaben. Dafür muss das Verhältnis im Vorfeld geklärt sein. Arbeitet der Sohn oder die Tochter beispielsweise bereits auf dem Hof, was meistens der Fall ist, sollte für die Arbeitszeit vor der Hofübergabe ein Lohn ausbezahlt werden.

Anstelle der Auszahlung gibt es auch die Möglichkeit der Lohngutschrift, die bei der Hofüber­gabe vom Kaufpreis abgezogen wird. Anstelle des Wohnrechts tritt heute häufig die Miete, welche auch von der Beratung als weniger starre Vereinbarung empfohlen wird. Das Thema muss jedoch in der Familie diskutiert werden. Früher wurden Wohnrechte oft unentgeltlich errichtet.

Heute ist gesetzlich geregelt, dass Wohnrechte abzu-

gelten sind. Schliesslich erwirbt der Übernehmer käuflich eine wohnrechtsbelastete Wohnung, die ihm abgesehen von einem allfälligen Wohnrechtszins keinen Ertrag abwirft, wohl aber jährliche Unterhaltskosten verursacht.


Es ist der Zeitpunkt, an dem man über die Bücher geht


Einige der Betriebsleiterehepaare, die in den Kurs kamen, haben ihre eigene Hofübernahme nicht als optimal in Erinnerung. Es soll besser laufen bei der nächsten Generation. Während in manchen Familien der Sohn auf den Kurs aufmerksam machte, war in anderen der Vater die treibende Kraft, der langsam an ein Ende seiner beruflichen Karriere denkt und wissen möchte, wann der Hof an die nächste Generation übertragen wird.


Sich erst um die Einzelheiten kümmern, wenn die Übergabe bevorsteht, das sei nicht geraten. Der Übernehmer soll sich Klarheit schaffen über seine Betriebsstrategie sowie seine betrieblichen wie privaten Ziele. Entscheidungen über den richtigen Zeitpunkt von Investitionen fallen an. Dabei gilt, dass grössere Investitionen, die die Eltern in den zehn Jahren vor der Hofübergabe getätigt haben, im zukünftigen Verkaufspreis eingerechnet werden.


Dabei wird die investierte Summe auf zehn Jahre amortisiert und der verbleibende Restwert dem Ertragswert zugeschlagen. Also wenn vier Jahre vor der Hofübergabe 100 000 Franken in eine neue Küche gesteckt wurden, wird der Restwert von 60 000 Franken zum Ertragswert des Hofs dazugerechnet. Die Eltern müssen sich bewusst sein, dass bei solchen Investitionen grössere Vermögensbestandteile als Geschenk an den Übernehmer übergehen können und ihnen verloren gehen.


Regelungen mit Geschwistern und Verpächtern


Geschwister nehmen bei der Hofübergabe meist eine Nebenrolle ein. Doch sie müssen miteinbezogen sein. Wenn der/die Übernehmende den Hof mit allen Maschinen, den Gebäulichkeiten und den Ländereien bekommt, erhält er häufig den ganzen Besitz der Eltern. Es ist hilfreich, in der Familie über diese Fakten transparent zu informieren und, wo Spielraum besteht, für die Geschwister faire Lösungen zu finden.


«Die Übergabe zum Ertragswert ist in den berechtigten Fällen von Gesetzes wegen so vorgesehen und ist kein Geschenk. Der Übernehmer verpflichtet sich, den Betrieb weiterhin selber zu bewirtschaften und diesen wirtschaftlich weiterzuführen», so Vreni Peter. Dessen müssten sich die Geschwister im Klaren sein. Und dass der Übernehmer aus den «günstigen» Übernahmebedingungen keinen Profit schlagen kann.

Eine weitere Wesentlichkeit, die oftmals nicht bewusst ist, betrifft die Pachtverträge. Ein Verpächter ist keinesfalls verpflichtet, dem/der Nachfolger(in) das Pachtrecht zu übertragen. Hier gilt es, frühzeitig das Gespräch zu suchen.


Steuerliche Änderungen können auftreten


«Auf der letzten Steuererklärung vor der Hofübergabe lohnt es sich, wenn der zukünftige Übernehmer das Auto und eventuell bereits eigenständig angeschaffte Maschinen sauber versteuert, denn diese kommen später ins Geschäftsvermögen», so rät Ferdi Barmettler von der Agro-Treuhand Thurgau. Er leitete den Kursteil über die Steuern.


Weitere wichtige Themen wie die Altersabsicherung der Eltern, die sozialen Umwälzungen und ihr Konfliktpotenzial sowie das bäuerliche Bodenrecht wurden an diesem Tag abgehandelt.


«Ich bin überrascht, wie viel mir der Kurs gebracht hat», meint ein Teilnehmer am Schluss. Die konkreten Ausführungen haben wohl manchen dunklen Fleck in der Planung erhellt.


Nadine Baumgartner