Stopfleber ist die krankhaft vergrösserte Fettleber von Enten und Gänsen. Zur Herstellung wird die Leber der Tiere durch qualhafte Zwangsfütterung auf etwa das Zehnfache ihres Gewichts gebracht. Hauptexporteur von "Foie gras" ist Frankreich.
Die Produktion ist in der Schweiz verboten, doch der Import ist erlaubt. Der Berner SP-Nationalrat Matthias Aebischer wollte dem einen Riegel schieben. Mit einer Motion forderte er ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Produkte.
Der Nationalrat nahm den Vorstoss mit 97 zu 77 Stimmen bei 17 Enthaltungen an. Im Ständerat war dieser nun aber chancenlos: Der Rat folgte seiner vorberatenden Kommission und lehnte das Importverbot mit 37 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.
Viele Branchen betroffen
Die Kommission habe Verständnis für das tierschützerische Anliegen und unterstütze die Stossrichtung, versicherte Sprecherin Brigitte Häberli-Koller (CVP/TG). Sie sei aber zum Schluss gekommen, dass ein Importverbot drastische Konsequenzen hätte für viele Branchen, von der Nahrungsmittel- über die Textil- bis zur Uhrenbranche. Auch erachte die Kommission es nicht als realistisch, die Produktionsmethoden im Ausland zu überwachen.
Die Ständeratskommission schlug vor, stattdessen bei der Deklarationspflicht anzusetzen. Ein Postulat dazu nahm der Ständerat stillschweigend an. Damit wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament einen Bericht zum Thema vorzulegen. Er soll aufzeigen, wie die Pflicht zur Deklaration von Herstellungsmethoden, die nicht Schweizer Normen entsprechen, verschärft werden könnte.
Tierwohl über Umsatzwohl
Für ein Importverbot machte sich Thomas Minder (parteilos/SVP) stark. Jahr für Jahr behandle das Parlament Vorstösse zu Froschschenkel, Stopfleber oder Haifischflossen, stellte er fest. Und es tue sich stets schwer damit, das Tierwohl und die Nachhaltigkeit stärker zu gewichten als die Wirtschaft. "Ich setze das Tierwohl über das Umsatzwohl", sagte Minder.
Gerade ein wohlhabendes Land wie die Schweiz könnte mit einem Importverbot ein Zeichen setzen. Stets heisse es, das sei nicht konform mit internationalen Verträgen. Das WTO- und das GATT-Abkommen sähen aber Ausnahmen vor, wenn solche zum Schutz der öffentlichen Sittlichkeit notwendig seien. Dass tierquälerisch erzeugte Ware die Sittlichkeit verletze, werde sogar in der Lehre anerkannt. Bei den Robbenbabyfellen sei es offiziell anerkannt.
Verwerfliche Ware
Es sei unsinnig, der eigenen Landwirtschaft hohe Auflagen zu machen und beim Import wegzuschauen, fuhr Minder fort. "Nicht alles was kreucht und fleucht muss der Gaumenfreude geopfert werden." Solche Ware sei verwerflich, ja eine Schande. Eine Deklarationspflicht nütze gar nichts. Die Tiere würden weiterhin gequält.
Der Bundesrat hatte sich gegen die Motion gestellt. Er befürchtet, dass ein Verbot nicht mit internationalem Recht vereinbar wäre. Auch zweifelt er an der Möglichkeit, es durchzusetzen.
Beim Vollzug müsste festgestellt werden können, wie Produkte im Ausland hergestellt würden, gab Innenminister Alain Berset zu bedenken. Das dürfte sich als schwierig bis unmöglich erweisen. Der Aufwand wäre sehr hoch. Sinnvoller sei es, Informationen zur Verfügung zu stellen, damit die Konsumentinnen und Konsumenten die Wahl hätten.
sda