Mit 9 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung beantragt die Kommission dem Ständerat, Änderungen des Zivilgesetzbuches anzunehmen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Die Reform soll Benachteiligungen von nicht erwerbstätigen Ehegatten im Falle einer Scheidung beseitigen. Benachteiligt sind heute nicht erwerbstätige Frauen oder Männer, die über keine genügende eigene berufliche Vorsorge verfügen, weil sie den Haushalt besorgten und die Kinder betreuten.
Künftig soll die Vorsorge auch dann hälftig geteilt werden, wenn ein Ehegatte zum Zeitpunkt der Scheidung bereits eine Rente bezieht. Den Eheleuten wäre aber freigestellt, sich auf ein anderes Teilungsverhältnis zu einigen oder auf den Vorsorgeausgleich ganz oder teilweise zu verzichten, wenn dadurch eine angemessene Vorsorge nicht in Frage gestellt wird.
Diese Regelung war in der Vernehmlassung kritisiert worden. Die Rechtskommission hiess sie jedoch gut. Ja sagte sie auch zu einem weiteren umstrittenen Punkt: Vorsorge- und Freizügigkeitseinrichtungen sollen künftig verpflichtet werden, periodisch alle Inhaber von Vorsorgeguthaben der Zentralstelle Zweite Säule zu melden.
Die Meldung soll die Aufgabe der Scheidungsgerichte erleichtern: Für diese würde es einfacher, alle Vorsorgeguthaben zu berücksichtigen. Kritiker befürchteten hohe Kosten für die Pensionskassen.
Eine Änderung brachte die Kommission bei den Regeln zu internationalen Verhältnissen an. Der Bundesrat möchte, dass für den Ausgleich von Vorsorgeansprüchen gegenüber einer schweizerischen Vorsorgeeinrichtung ausschliesslich die schweizerischen Gerichte zuständig sind. Dies hat eine Mehrheit der Kommission abgelehnt. Die Vorlage ist nun bereit für die Beratungen im Ständerat.
sda